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WG: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB
- Date: Tue, 18 Nov 2008 15:21:44 +0100
- From: Herms Bianca <Bianca.Herms@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: WG: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB
Das würde uns auch sehr interessieren!
Müssen wir nachhalten, wer (Personalausweis? Adresse? Bei uns dürfen nicht nur
eingetragene Benutzer ans Internet) wann an welchem PC gearbeitet hat?
Der Verwaltungsaufwand dafür scheint mir enorm. Oder hat das jemand über Hard-
und Software gelöst?
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bianca Herms
Stadt Gelsenkirchen
Der Oberbürgermeister
Gelsenkirchener Stadtbibliothek
- Medienzentrum -
Ebertstr. 19, 45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 169-2808
Fax: 0209 / 169-3027
E-Mail: bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx
Internet: www.stadtbibliothek-ge.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
stadtbuecherei.werne@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Freitag, 14. November 2008 08:52
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB
Noch eine Frage zu dieser Abmahnungssache:
Wenn die Bücherei für urheberrechtlich geschützte Downloads nicht
verantwortlich gemacht werden kann, würde dann nicht als nächstes der
betreffende Nutzer zur Rechenschaft gezogen?
Und wenn sich dieser aufgrund fehlender Anmeldelisten für die Internetplätze
(wie in jedem Internetcafé) nicht ermitteln lässt, könnten Bibliotheken dann
nicht zukünftig zum Sammeln solcher Anmeldelisten verpflichtet werden?
Oder noch anders gefragt: Wäre es ratsam, diese Listen zu sammeln? Wir
überlegen z. Zt., unsere Listen wieder aufzubewahren und nicht, wie bisher
üblich, täglich zu vernichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Kümer
Stadtbücherei Werne
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.