Lieber Herr Daniel,
wir hatten eine Präsentation in der Bibliothek und uns dabei erkundigt,
ob es sich um ein Lizenzmodell oder einen Kauf handelt. Das ist für
Bibliotheken schließlich eine zentrale Frage. Herr Hasiewicz hat uns auf
die Frage, wie lange die Files der Medien der Bibliothek zur Verfügung
stünden, versichert, dass das jeweilige Medium von der Bibliothek
gekauft werde und ihr deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehe.
Dies sei auch vertraglich geregelt, falls die Firma Divibib einmal nicht
mehr bestehen sollte.
Ich war darüber als Laie in diesen Dingen verblüfft, hielt das aber für
positiv, da sich mit der Zeit ja ein beträchtlicher Textpool ansammelt,
den man im Volltext durchsuchen kann. Diese Medien verbrauchen sich ja
nicht wie physische Medien. Handelt es sich nach den Prinzipien der
Nutzung bei Divibib ("Onleihe")um so etwas wie ein "elektronisches
Werkstück"?. Der Kaufpreis entspricht ja auch in etwa dem des jeweiligen
physischen Mediums.
Allerdings stellen sich in diesem Zusammenhang doch einige Fragen: Was
ist, wenn das Datenformat nicht mehr unterstützt wird? Darf man seinen
Besitz dann migrieren etc...
dazu:
Erschöpfungsgrundsatz beim Online-Erwerb
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/31/erschopfungsgrundsatz_beim_online_erwerb~2733132
Kann es sich bei dem Erwerb des Divibib-Angebots um einen Kauf handeln,
wenn es keine "Verkörperung" gibt? Offenbar nicht.
Viele Grüße
Peter Delin
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Videolektorat
http://www.zlb.de/wissensgebiete/kunst_buehne_medien/videos
http://buecherei.netbib.de/coma/Filmrecherche
http://dvdbiblog.wordpress.com/