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Re: [InetBib] Anfrage Datenschutz
On Fri, 7 Sep 2007, jenolt@xxxxxxxxxx wrote:
aufgrund welcher datenschutzrechtlichen Bestimmung dürfen Bibliotheken
persönliche Daten von Bibliotheksnutzern erheben,speichern und in
elektronischen Datenverarbeitungssystemen verarbeiten?
Auf Grund des fuer Ihr Bundesland zustaendigen Landesdatenschutzgesetzes
(falls es nicht um die Datenverarbeitung in der Bibliothek einer
Privatfirma oder so geht).
Das LDSG Baden-Wuerttemberg sagt in § 13: Erhebung [von Daten]:
"(1) Das Erheben personenbezogener Daten ist zulässig, wenn ihre Kenntnis
zur Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist."
§ 15 Speicherung, Veränderung und Nutzung [von Daten]:
"(1) Das Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten ist
zulässig, wenn es
1. zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erforderlich ist und
2. für Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind; ist keine
Erhebung vorausgegangen, dürfen die Daten nur für Zwecke genutzt
werden, für die sie erstmals gespeichert worden sind."
Nun weiss ich nicht, aus welchem Bundesland Sie kommen, aber unter
http://www.zendas.de/recht/texte/index.html
koennen Sie ja mal sehen, ob das fuer Sie zustaendige Gesetz dabei ist.
Viele Gruesse aus Stuttgart
Hartwig Alpers
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Hartwig Alpers
Universitaetsbibliothek Stuttgart
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