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[InetBib] Bibliotheken und § 137 l UrhG
- Date: Mon, 3 Sep 2007 10:26:13 +0200 (CEST)
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Bibliotheken und § 137 l UrhG
Liebe Liste,
nicht wenige Bibliotheken überlegen, den auch in dieser Liste kursierenden
Widerrufsbrief zu § 137 l UrhG "ihren" Wissenschaftlern zu empfehlen. Ich halte
dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus Sicht der Bibliothek für nicht sinnvoll.
Die Bibliotheken sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes
(frühestens 1. Dezember 2007) vielmehr nutzen, um von den Wissenschaftlern die
Online-Recht für deren ältere Publikationen zu erhalten. Sie füllen damit ihre
Repositorium und verhindern zugleich unter der Hand die Wirkungen von § 137 l
UrhG. Das jedenfalls ergibt sich aus § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG.
Näheres kann man hier nachlesen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/09/03/s_137_l_urhg_und_die_rolle_der_bibliothe~2915206
Eric Steinhauer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.