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Re: [Fwd: Re: URECHT: Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD]
- Date: Fri, 03 Mar 2000 23:31:43 -0800
- From: Klaus Graf <graf _at__ uni-koblenz.de>
- Subject: Re: [Fwd: Re: URECHT: Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD]
Walther Umstaetter wrote:
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
>
> besten Dank fuer Ihre Mitteilung aus der Mailing-Liste zum Urheberrecht. Es
> freut mich, dass sich die Wogen wieder geglaettet haben, und wir, wie mir
> scheint,
> einen kleinen Schritt weiter gekommen sind.
Wo wallten Wogen?
>
> Es wuerde mich bei dieser Gelegenheit interessieren, wie weit meine
> Beitraege
> an diese Liste, auch an die Mailing-Liste zum Urheberrecht gegangen ist.
>
> (Ist das nicht auch ein interessantes Problem des modernen Copyrights?)
Diese Beitraege wurden komplett, also mit Urheberangabe weitergeleitet,
teilweise auch an eine der beiden (quasi-toten) Listen diss-online sowie
an h1 (olim: heinz-list). Grundsaetzlich stehe ich auf dem Standpunkt,
dass eine solche Weiterleitung im Sinne des Urhebers ist und durch die
Veroeffentlichung in der Liste auch eine stillschweigende Genehmigung
zur Weiterleitung gegeben wird: Das ist im Bereich
Mailinglisten/Newsgroups nun einmal "branchenueblich". Diskussionen sind
zudem durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschuetzt: Solange
nicht grob manipuliert wird, besteht IMHO durchaus die Befugnis, die
eigene Stellungnahme mitsamt dem dazugehoerigen Kontext zu dokumentieren
(Zitatrecht).
> Es ist erstaunlich, dass zahlreiche Bibliothekare/innen die
> Wirtschaftlichkeit von
> Bibliotheken diskutieren, und diese dabei zeitweilig wie Buchhandlungen
> betrachten (die Buecher bzw. Nutzungsrechte von Verlagen verkaufen), auf der
> anderen Seite aber auf vorhandene Rechte (z.B. auch bei Archivalien)
> geradezu
> leichtfertig verzichten. Darum mein Hinweis auf die Rechnungshoefe.
Es waere von Interesse zu erfahren, inwieweit im Licht meiner
Ausfuehrungen unter
http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm
Bibliotheken Rechte an Archivalien zukommen koennen.
> ich befuerchte, dass die Pflicht zur der Langzeitarchivierung, und ebenso
> das Recht
> daran, direkt oder indirekt alle Bibliothekare/innen von heute angeht. Die
> digitale Archivierung ist kein Problem der Zukunft, sonder eines der
> Gegenwart,
> wie das Internet und Dissertationen Online belegen.
Dem moechte ich ausnahmsweise zustimmen. Im uebrigen haben Bibliotheken
seit Jahrhunderten de facto Langzeitarchivierung betrieben und die
Versuche, sich aus dieser gesellschaftlichen Pflicht herauszumogeln und
alles den gesetzlich vorgesehenen Pflichtexemplarbibliotheken
zuzuschanzen, halte ich fuer ausserordentlich VERWERFLICH. Das ist die
perversion des Bibliothekswesens!
MfG
Dr. Graf
NEU Hexenlinks
http://www.uni-koblenz.de/~graf/hexen.htm
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.