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Re: Rechtsberatung und Clearingstellen an Unis?
- Date: Thu, 9 Jan 2003 11:29:14 +0100 (CET)
- From: "Dr. Klaus Graf (wiss. Mitarbeiter Uni-Freiburg)" <graf _at__ uni-koblenz.de>
- Subject: Re: Rechtsberatung und Clearingstellen an Unis?
> [Vorab: ich bin -- wie man unschwer merken wird -- auf juristischem
> Gebiet ein absoluter Laie; ich denke nur gern immer mal über diese
> Fragen nach; die folgenden Ausführungen haben also keinerlei
> juristischen Aussagewert!]
Dem moechte ich ungern widersprechen wollen. Ich bin zwar auch kein
Jurist, denke aber, dass es online hinreichend Moeglichkeiten gibt, sich
ausfuehrlich und auf verstaendliche Weise ueber Urheberrechtsfragen zu
informieren. Und: es gibt Massen von Fachliteratur, die man konsultieren
kann, darunter Einfuehrungen, die auch Nicht-Juristen nicht ueberfordern.
>> Wenn ich die Entwicklung anhand von 4 oder 5 vollständigen Videoclips
>> als Beispiele erläutern wollte, wäre das noch ein zulässiges Zitat im
>> Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit? Ein Bekannter meinte, daß das
>> nicht zulässig sei.
>
> Ich befürchte, er hat Recht.
Da kann man anderer Ansicht sein. Man lese zum wissenschaftlichen Grosszitat:
http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/gw05.html#2caa
>> ich müßte hierfür eine Genehmigung einholen (bei wem auch immer?)
>> Außerdem müßte ich dafür wohl Lizenzgebühren zahlen.
>
> Man könnte die Dokumentation freilich auch als "Privatkopie" der Arbeit
> beigeben; diese Privatkopie muss dann bei der Prüfungsstelle im
> Giftschrank verwahrt werden, bis in xxx Jahren (Todesjahr +70 oder
> +90?) die Copyrights abgelaufen sind.
Tschuldigung, es gibt im deutschen Recht kein Copyright. § 64 UrhG sagt,
uebereinstimmend mit dem EU-Recht, Schutzfrist ist 70 Jahre p.m.a.
Eine solche Dokumentation ist nie und nimmer eine Privatkopie im Sinne des
§ 53 UrhG, auch duerfte sich die Pruefungsstelle wohl kaum fuer einen
solchen langen Zeitraum zur Aufbewahrung bereitfinden.
> Bestimmt. Aber das Problem besteht jedoch schon immer. Als
> Kunstwissenschaftler fragt man in der Regel die Museen, ob es genehm
> sei, eine bestimmtes Werk zu reproduzieren. (Eigentlich müsste man
> aber wohl den Fotografen ausfindig machen und fragen.) Und Germanisten
> bitten Archive um die Abdruckerlaubnis ungedruckter Gedichte -- ich
> weiß nicht, ob das wirklich notwendig ist.
Es ist immer wieder schoen zu sehen, dass man sich hier und andernorts die
Finger wund schreiben kann, ohne dass davon Notiz genommen wird.
Zur gesamten Problematik:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm (online seit 1997)
> Gut, es überzeugt mich, es wäre schön, wenn man sich ohne großen
> Aufwand über dieses Dinge schlau machen könnte.
Siehe oben. Eine effiziente Internetrecherche verschafft zwar nicht
Sicherheit (die gibt es allenfalls hoechstrichterlich), aber man muss
nicht so grauenhaft im Nebel herumstochern.
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.