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Re: Rechtsberatung und Clearingstellen an Unis?



Matthias Gerhard <matthias.gerhard _at__ gmx.de> writes:

> Das mag für konventionelle Publikationen ja vielleicht noch einfach sein,
> bei MULTI-Media-Veröffentlichungen sind jedoch zahlreiche
> Verwertungsgesellschaften betroffen.

Solange es sich um wissenschaftliche Arbeiten handelt, in denen man
Zitate benötigt, sind in der Regel überhaupt keine
Verwertungsgesellschaften betroffen.

Vgl. beispielsweise:

    http://www.mswf.nrw.de/service/Multimediarecht.pdf

Wenn man ein (kommerzielles) Produkt erstellen will, muss man
allerdings zahlreiche Dinge beachten.  Wenn eine steuerfinanzierte
Einrichtung (kommerzielle) Produkte erstellt -- was bedenklich genug
ist -- dann sollte man dafür nich auch noch eine steuerfinanzierte
Rechtsberatung etablieren.

Wenn man das nämlich machte, hätte die nicht-universitäre
Geisteswissenschaft bald gar keine Luft zum Atmen mehr.

Haben Sie konkrete Fälle, die man besprechen könnte?

Disclaimer: Ich bin juristischer Laie.

-- 
ke _at__ suse.de (work) / keichwa _at__ gmx.net (home):              |
http://www.gnu.franken.de/ke/                            |      ,__o
Free Translation Project:                                |    _-\_<,
http://www.iro.umontreal.ca/contrib/po/HTML/             |   (*)/'(*)


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