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Re: Rechtsberatung und Clearingstellen an Unis?



[Vorab: ich bin -- wie man unschwer merken wird -- auf juristischem
Gebiet ein absoluter Laie; ich denke nur gern immer mal über diese
Fragen nach; die folgenden Ausführungen haben also keinerlei
juristischen Aussagewert!]

Matthias Gerhard <matthias.gerhard _at__ gmx.de> writes:

> Jein. Es geht um kein kommerzielles Produkt. Ich arbeite an einer
> Diplom-Arbeit, bei der es u.a. um die Entwicklung von Video-Clips in
> der Pop- und Rockmusik geht. Meine Arbeit, die ich eigentlich gerne im
> Netz veröffentlichen würde, hätte logischerweise eine Reihe von Musik-
> und Videobeispielen. Als ich anfing, mich in den Dschungel der
> Rechtebeschaffung und Lizenzierung zu begeben, habe ich dieses
> Unterfangen jedoch schnell wieder aufgegeben.

Es ist nicht unbedingt notwendig, das gesamte untersuchte Material zu
im Original zu dokumentieren, insbesondere dann nicht, wenn dies
Material auch anderweitig vorliegt.  Ich weiß leider nicht, ob diese
Clips auch ganz regulär veröffentlicht werden.  Bei einer
wissenschaftlichen Arbeit ist es bekanntermaßen wichtig, dass man
zeigt, dass man den Gegenstand durchdrungen hat und analysierend
darstellen kann.

> Wenn ich die Entwicklung anhand von 4 oder 5 vollständigen Videoclips
> als Beispiele erläutern wollte, wäre das noch ein zulässiges Zitat im
> Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit? Ein Bekannter meinte, daß das
> nicht zulässig sei.

Ich befürchte, er hat Recht.  Angängig wäre es aber wohl, die Clips in
ihrem Ablauf zu beschreiben und immer den entsprechenden Teil als Beleg
wiederzugeben, da man ja anderweitig die gewonnenen Erkenntnisse nicht
nachvollziehen kann.

> ich müßte hierfür eine Genehmigung einholen (bei wem auch immer?)
> Außerdem müßte ich dafür wohl Lizenzgebühren zahlen.

Man könnte die Dokumentation freilich auch als "Privatkopie" der Arbeit
beigeben; diese Privatkopie muss dann bei der Prüfungsstelle im
Giftschrank verwahrt werden, bis in xxx Jahren (Todesjahr +70 oder +90?)
die Copyrights abgelaufen sind.  Wissenschaftler dürften diese Kopien
zuvor bereits einsehen können.  In meinen Laienaugen wäre es in gleicher
Weise statthaft, dieses Material auf einen Webserver zu tun, aber den
Zugriff darauf über ein Passwort oder einen Account zu schützen, sodass
die Öffentlichkeit nicht beliebig darauf zugreifen kann.

> Wie gesagt, ich aber das Unterfangen inzwischen aufgegeben, aber ich
> denke, daß solch eine Problematik vielleicht auch anderen Autoren
> schon begegnet ist.

Bestimmt.  Aber das Problem besteht jedoch schon immer.  Als
Kunstwissenschaftler fragt man in der Regel die Museen, ob es genehm
sei, eine bestimmtes Werk zu reproduzieren.  (Eigentlich müsste man aber
wohl den Fotografen ausfindig machen und fragen.)  Und Germanisten
bitten Archive um die Abdruckerlaubnis ungedruckter Gedichte -- ich weiß
nicht, ob das wirklich notwendig ist.

> Und nicht jeder Autor ist juristisch so bewandert, dass er sich in
> diesem Metier auskennt.

Gut, es überzeugt mich, es wäre schön, wenn man sich ohne großen
Aufwand über dieses Dinge schlau machen könnte.

> Deswegen meine Überlegung, wie man Multimedia-Publikationen fördern
> will, wenn man Autoren innerhalb der Uni alleine läßt. Außerdem kam
> mir dann grundsätzlich die Frage nach der Finanzierung der Lizenzen in
> den Sinn.

Wenn man sich bereiterklärt, den Clip nur in minderer Qualität zu rein
dokumentarischen Zwecken zu publizieren, sollten die Rechteinhaber
eigentlich ohne großes Gezeter zustimmen.

-- 
ke _at__ suse.de (work) / keichwa _at__ gmx.net (home):              |
http://www.gnu.franken.de/ke/                            |      ,__o
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http://www.iro.umontreal.ca/contrib/po/HTML/             |   (*)/'(*)


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