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Re: [InetBib] Verleih elektronischer Bücher
- Date: Tue, 22 Dec 2020 10:14:40 +0100
- From: Peter Brettschneider via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Verleih elektronischer Bücher
Lieber Herr Ulmer, lieber Herr Weichselgartner,
Sie sprechen den wunden Punkt an, dass eine digitale Nutzung
zwangsläufig mit Vervielfältigungen einhergeht. Das bedeutet aber nicht,
dass zwangsläufig die Erlaubnis des Rechtsinhabers eingeholt werden
muss. Vielmehr sind gesetzlich erlaubte Nutzungen zu bedenken (darauf
weist auch Herr Müller in seiner Antwort hin): Z.B. § 44a UrhG bei
technisch notwendigen vorübergehenden Vervielfältigungen. Und auch im
analogen Bereich stimmt Ihre Aussage - zumindest in dieser Pauschalität
- nicht. So erlaubt etwa § 60e Abs. 2 S. 2 UrhG den Verleih von
Vervielfältigungen von Zeitungen und vergriffenen Werken aus dem Bestand
einer Bibliothek. Nicht in allen Fällen ist also eine Einwilligung des
Rechtsinhabers erforderlich, um Bibliotheksbestand vervielfältigen und
diese Vervielfältigungsstücke auch verleihen zu dürfen.
Im Grund geht es in der Diskussion hier um zwei Themen:
1. Dürfen E-Books weiterverkauft werden? Siehe dazu die Antwort von
Herrn Hartmann.
2. Dürfen Bibliotheken E-Books verleihen? Aktuell ist dies nur im
Rahmen der rechtlichen Bedingungen einer von der Bibliothek
erworbenen Lizenz möglich. Damit ist aber insbesondere die Leihe an
externe Nutzer oder gar die Fernleihe an Nutzer in anderen
Bibliotheken in aller Regel nicht erlaubt. Siehe dazu die
Ausführungen von Herrn Hinte zum Erschöpfungsgrundsatz. Auch
insofern gibt es aber einen kleinen Lichtblick. Mit seinem Urteil
vom 10.11.2016, C-174/15 Vereniging Openbare Bibliotheken hat der
EuGH einen Weg aufgezeigt, wie die Leihe einer digitalen Kopie eines
Buches europarechtskonform ausgestaltet werden kann. Im Grunde
fordert das Gericht, dass die Leihe eines physischen Werkes
nachgebildet wird (Leihfrist innerhalb derer nur ein Nutzer
gleichzeitig auf die digitale Kopie zugreifen darf). Der deutsche
Gesetzgeber hat leider den Freiraum, den die Entscheidung eröffnet,
bislang nicht genutzt. Nicht nur die bibliothekarischen
Interessenverbände drängen daher seit Jahren bei jeder der
zahlreichen Urheberrechtsreformen auf eine Regelung der E-Leihe.
Herr Hinte hat sich dafür immer wieder eingesetzt.
Mit besten Grüßen
Peter Brettschneider
Am 22.12.2020 um 09:33 schrieb Ulmer, Matthias via InetBib:
Lieber Herr HInte,
wenn SIe ein gedrucktes Buch ohne Weitergabe des Endgeräts von mehreren nutzen lassen wollen
benötigen SIe auch eine Lizenz, da das eine Vervielfältigung wäre. Insoweit ist die
Forderung der Gleichstellung schon erfüllt.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
Am 22.12.2020 um 03:14 schrieb Oliver Hinte via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:
Sehr geehrter Herr Weichselgartner,
bei E-Books findet der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz keine Anwendung (§§17, 27 UrhG). D. h.
Sie müßten beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben, die es Ihnen gestattet, das Buch (ohne
Weitergabe des Endgeräts) von mehreren nutzen zu lassen.
Eine Gleichstellung von analogen und digitalen Werken in dieser Hinsicht ist
übrigens seit längerem eines der Anliegen des www.urheberrechtsbuendnis.de
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen
Am 21.12.2020 um 12:01 schrieb Erich Weichselgartner via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
Ich habe ein anderweitig nicht lieferbares Buch elektronisch für eine
Arbeitsgruppe gekauft (konkret: Amazon Kindle-Version). Ein physisches
Exemplar könnte ich jederzeit an die Kollegen weiterreichen. In den
USA könnte ich ein Kindle-Buch analog zum gedruckten Buch verleihen
("share eligible Kindle books for up to 14 days ..."). In Deutschland
geht das aber nicht ("Leider ist die Funktion aufgrund der Rechtslage
nicht in Deutschland verfügbar."). Hm, als Laie muss ich da passen.
Wie ist die Rechtslage? Gäbe es diese Ausleihfunktion evtl. bei
anderen E-Book-Anbietern, oder ist das generell unterbunden?
Danke für Hinweise und schöne Adventstage,
Erich Weichselgartner
--
Peter Brettschneider
Universität Konstanz
Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM)
Fachreferent Rechtswissenschaften / Querschnittsaufgabe Urheberrecht / Team
Open Science / bw2FDM
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.