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Re: [InetBib] Verleih elektronischer Bücher
- Date: Tue, 22 Dec 2020 10:11:32 +0100
- From: Harald Müller via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Verleih elektronischer Bücher
Lieber Herr Weichselgartner,
da Herr Ulmer die Rechtslage nicht korrekt darstellt, erlaube ich mir
eine klitzekleine Richtigstellung.
Gemäß § 60e Abs. 1 UrhG darf eine Bibliothek ein über Lizenzvertrag
nutzbares E-Buch kopieren ("Öffentlich zugängliche Bibliotheken, die
keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen
(Bibliotheken), dürfen ein Werk aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung
für Zwecke der Zugänglichmachung, Indexierung, Katalogisierung,
Erhaltung und Restaurierung vervielfältigen oder vervielfältigen lassen,
auch mehrfach und mit technisch bedingten Änderungen.") Das hat der
Gesetzgeber ausdrücklich bestätigt!
Wenn eine Bibliothek diese digitale Kopie auf einen E-Reader schiebt und
den E-Reader gemäß der jeweiligen Benutzungsordnung ausleiht, steht die
Bibliothek voll im Einklang mit dem geltenden Recht.
Wenn Herr Ulmer dazu eine andere Meinung vertritt, kann er gerne wieder
einen Musterprozeß starten! Den letzten Prozeß (Fall Darmstadt) hat er
ja verloren.
Beste Grüße zu Weihnachten!
Harald Müller
Am 22.12.2020 um 09:33 schrieb Ulmer, Matthias via InetBib:
Lieber Herr HInte,
wenn SIe ein gedrucktes Buch ohne Weitergabe des Endgeräts von mehreren nutzen lassen wollen
benötigen SIe auch eine Lizenz, da das eine Vervielfältigung wäre. Insoweit ist die
Forderung der Gleichstellung schon erfüllt.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
Am 22.12.2020 um 03:14 schrieb Oliver Hinte via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:
Sehr geehrter Herr Weichselgartner,
bei E-Books findet der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz keine Anwendung (§§17, 27 UrhG). D. h.
Sie müßten beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben, die es Ihnen gestattet, das Buch (ohne
Weitergabe des Endgeräts) von mehreren nutzen zu lassen.
Eine Gleichstellung von analogen und digitalen Werken in dieser Hinsicht ist
übrigens seit längerem eines der Anliegen des www.urheberrechtsbuendnis.de
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen
Am 21.12.2020 um 12:01 schrieb Erich Weichselgartner via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>:
Ich habe ein anderweitig nicht lieferbares Buch elektronisch für eine
Arbeitsgruppe gekauft (konkret: Amazon Kindle-Version). Ein physisches
Exemplar könnte ich jederzeit an die Kollegen weiterreichen. In den
USA könnte ich ein Kindle-Buch analog zum gedruckten Buch verleihen
("share eligible Kindle books for up to 14 days ..."). In Deutschland
geht das aber nicht ("Leider ist die Funktion aufgrund der Rechtslage
nicht in Deutschland verfügbar."). Hm, als Laie muss ich da passen.
Wie ist die Rechtslage? Gäbe es diese Ausleihfunktion evtl. bei
anderen E-Book-Anbietern, oder ist das generell unterbunden?
Danke für Hinweise und schöne Adventstage,
Erich Weichselgartner
--
Dr. Harald Müller
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Mail: hmueller.mpil@xxxxxx
LinkedIn: http://de.linkedin.com/pub/harald-müller/21/650/885/
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.