Liebe Illonawir hatten einen ähnlichen Fall, als jetzt Studierende des 1. Semesters in diverse Bibliotheken im Rahmen einer Berufsfelderkundung ausgeschwärmt sind. Aufgabe war u.a. über die Institution ein durchaus auch bebildertes Plakat zu erstellen.
In einer der zig Bibliotheken gab es eine ähnliche Regel - das hat uns auch sehr verwundert...
Ich lese interessiert mit! Grüße nach Bamberg Tom Am 23.11.19 um 18:34 schrieb Ilona Munique, Das WEGA-Team via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in welcher anderen Universitätsbibliothek besteht ein Fotografierverbot innerhalb der Bibliotheksräume? Ich meine jetzt nur öffentlich zugängliche Räume und ohne Menschen darauf. Ist Ihnen etwas derartiges bekannt, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage darf ein/e Kanzler/in dieses aussprechen? Bislang hatte ich noch nie davon gehört und frage mich, ob das nur an mir vorbeigegangen ist, oder ob das allgemein so gehandhabt wird. Ich benötigte Fotos für einen Lehrauftrag und wurde heute darob angemahnt, dies zu unterlassen. (Ich schreibe jetzt nicht, in welcher Bibliothek.) Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Ilona Munique Obstmarkt 10 96047 Bamberg Tel. 0951-296089-35
-- Dr. Tom Becker === Professor für Medienmanagement und Medienvermittlung in Bibliotheken (FH) TH Köln Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften Raum B5 431.A Hausanschrift: Claudiusstr. 1 D 50678 Köln +49 221 8275 3495 Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54 D 50968 Köln