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Re: [InetBib] BGH Entscheidung zur Störerhaftung bei offenen WLANs in Deutschland



Genau so ist es.
In der Regel ist es lizenzrechtlich zulässig,
sogenannten „walk ins“ Zugang zu dem lizenzierten Inhalten zu gewähren.

Allerdings hat dies nichts mit der Frage des offenen W-LANs der BGH 
Entscheidung zu tun. Denn dabei geht es um den grundsätzlichen Zugang ins Netz 
und nicht um die von einer Institution angebotenen Inhalte.

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Hinte

Am 02.08.2018 um 14:05 schrieb Klaus Graf via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:

On Thu, 2 Aug 2018 11:17:08 +0200
"Bohne-Lang, Andreas via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:

ein freies WLAN für Gäste umsetzt. Man unterliegt zwar nicht der
Störhaftung, aber das bedeutet noch lange nicht, dass sich jeder Gast
in der Bibliothek frei an den eigentlich nur für die Mitarbeiter
lizenzierten Produkten oder Informationen bedienen darf :-)

Den widerliche Kindergartenton ("Ich hab was, was ihr nicht habt,
ätsch") auf sich beruhen lassend, möchte ich daran erinnern, dass freie
Information ein Menschenrecht ist. Öffentlich finanzierte Universitäten
versperren ihren Bibliotheksbenutzern, die keine Uni-Angehörige sind,
den Zugang zu lizenzierten Datenbanken - mit welchem Recht? Seit Jahren
stagnieren die Möglichkeiten, in Bibliotheken einen Remote Access zu
Datenbanken zu erhalten, und selbst der Präsenzzugang ist in der Regel
mit zu vielen Umständlichkeiten verbunden. Glücklicherweise gewähren
vermutlich immer noch sehr viele Bibliotheken ihren Gästen diesen
lizenzrechtlich in der Regel rechtmäßigen Präsenzzugang zu Datenbanken,
was selbstverständlich sein sollte. 

EBSCO z.B. schreibt: ""Authorized User(s)" are employees, students,
registered patrons, walk-in patrons, or other persons affiliated with
Licensee or otherwise permitted to use Licensee's facilities and
authorized by Licensee to access Databases or Services."
Walk-in-Patrons darf also der Zugang gewährt werden.

Klaus Graf  



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.