Der I. Zivilsenat des BGH nutzt, anders als die übrigen Senate, die so
genannte 5-Monate-Frist zur Ablieferung des vollständigen Textes
seiner Entscheidungen auf der Geschäftsstelle leider sehr oft weit
aus. Es ist daher leider nicht so bald mit dem Text der Entscheidung
zu rechnen. Eine informative Darstellung zur genannten Frist findet
sich in einer Entscheidung des IX. Zivilsenats des BGH aus dem Jahr
2009 mit dem Aktenzeichen IX ZR 197/08. Nachzulesen u.a. hier:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/das-troedelnde-gericht-311930
Es wäre ganz schön, wenn die Rechtsexperten mit den Quellen ihres
Wissens nicht so hinterm Berg halten wie früher die Verlage. Daher
hier noch eine Anmerkung, nicht nur für Auskunftsbibliothekare.
Die angeführte Pressemitteilung Nummer 124/18 des BGH vom 26.07.2018
zu der Entscheidung mit dem Aktenzeichen I ZR 64/17 - Dead Island
finden Sie auf der einschlägigen Internetseite des BGH unter der
Nummer 124/18
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Sort=3&Art=pm
Der nachstehende Link führt direkt dorthin:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=85948&pos=3&anz=127
Jedermann kann sich bei den Pressemitteilungen auch selbst für
demnächst zu erwartende Volltexte von Entscheidungen abonnieren.
Klicken Sie im vorliegenden Fall einfach bei der Nummer 124/18 der
Pressemitteilungen den rechts daneben befindlichen Link an
(hier. Urteil des I. Zivilsenats vom 26.7.2018 - I ZR 64/17 -)
Sie erhalten auf einer neuen Seite einen Link, den Sie kopieren und in
einem neuen Browserfenster aufrufen. Sie werden dort nach Ihrer
Mailadresse gefragt, an die Sie die Benachrichtigung erhalten möchten.
Das war's, ganz ohne umständliche Datenschutzerklärung ;-)
Dass sich unter dem neuen Senatsvorsitzenden, siehe Pressemitteilung
123/18, an der zögerlichen Art des I. ZS etwas ändert, erhoffe ich,
aber darauf wetten würde ich nicht.
Anders als beim Bundesverfassungsgericht und anderen Bundesgerichten
finden Sie beim BGH alle seine Entscheidungen online seit dem Jahr
2000 (bis auf sehr seltene Entscheidungen betr. Staats- oder
Patent-geheimnisse).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288
Suchen Sie zuerst dort, bevor Sie sich in gleich welcher Materie auf
die Suche nach einer Veröffentlichung in einer passenden Zeitschrift
machen. Im Zweifel stammen deren Texte auch von dieser Seite, nur
urheberrechtlich wirksam redigiert und dann gedruckt dauert länger.
Viel Erfolg
Dietrich Pannier
Am 28.07.2018 um 14:29 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bisher gibt es zwar leider erst die Pressemitteilung und noch nicht
die gesamte Entscheidung.
Aber diese lässt bereits einige wichtige Rückschlüsse auf die
Auswirkungen des Urteils für die Betreiber offener WLANs zu.
https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/28/bgh-entscheidung-zur-stoererhaftung-bei-offenen-wlans-in-deutschland-2/
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte