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Re: [InetBib] BGH Entscheidung zur Störerhaftung bei offenen WLANs in Deutschland
- Date: Wed, 1 Aug 2018 15:17:32 +0200
- From: Dietrich Pannier via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] BGH Entscheidung zur Störerhaftung bei offenen WLANs in Deutschland
Der I. Zivilsenat des BGH nutzt, anders als die übrigen Senate, die so
genannte 5-Monate-Frist zur Ablieferung des vollständigen Textes seiner
Entscheidungen auf der Geschäftsstelle leider sehr oft weit aus. Es ist
daher leider nicht so bald mit dem Text der Entscheidung zu rechnen.
Eine informative Darstellung zur genannten Frist findet sich in einer
Entscheidung des IX. Zivilsenats des BGH aus dem Jahr 2009 mit dem
Aktenzeichen IX ZR 197/08. Nachzulesen u.a. hier:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/das-troedelnde-gericht-311930
Es wäre ganz schön, wenn die Rechtsexperten mit den Quellen ihres
Wissens nicht so hinterm Berg halten wie früher die Verlage. Daher hier
noch eine Anmerkung, nicht nur für Auskunftsbibliothekare.
Die angeführte Pressemitteilung Nummer 124/18 des BGH vom 26.07.2018 zu
der Entscheidung mit dem Aktenzeichen I ZR 64/17 - Dead Island finden
Sie auf der einschlägigen Internetseite des BGH unter der Nummer 124/18
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Sort=3&Art=pm
Der nachstehende Link führt direkt dorthin:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=85948&pos=3&anz=127
Jedermann kann sich bei den Pressemitteilungen auch selbst für demnächst
zu erwartende Volltexte von Entscheidungen abonnieren.
Klicken Sie im vorliegenden Fall einfach bei der Nummer 124/18 der
Pressemitteilungen den rechts daneben befindlichen Link an
(hier. Urteil des I. Zivilsenats vom 26.7.2018 - I ZR 64/17 -)
Sie erhalten auf einer neuen Seite einen Link, den Sie kopieren und in
einem neuen Browserfenster aufrufen. Sie werden dort nach Ihrer
Mailadresse gefragt, an die Sie die Benachrichtigung erhalten möchten.
Das war's, ganz ohne umständliche Datenschutzerklärung ;-)
Dass sich unter dem neuen Senatsvorsitzenden, siehe Pressemitteilung
123/18, an der zögerlichen Art des I. ZS etwas ändert, erhoffe ich,
aber darauf wetten würde ich nicht.
Anders als beim Bundesverfassungsgericht und anderen Bundesgerichten
finden Sie beim BGH alle seine Entscheidungen online seit dem Jahr 2000
(bis auf sehr seltene Entscheidungen betr. Staats- oder
Patent-geheimnisse).
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288
Suchen Sie zuerst dort, bevor Sie sich in gleich welcher Materie auf die
Suche nach einer Veröffentlichung in einer passenden Zeitschrift machen.
Im Zweifel stammen deren Texte auch von dieser Seite, nur
urheberrechtlich wirksam redigiert und dann gedruckt dauert länger.
Viel Erfolg
Dietrich Pannier
Am 28.07.2018 um 14:29 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bisher gibt es zwar leider erst die Pressemitteilung und noch nicht die gesamte
Entscheidung.
Aber diese lässt bereits einige wichtige Rückschlüsse auf die Auswirkungen des
Urteils für die Betreiber offener WLANs zu.
https://oliverhinte.wordpress.com/2018/07/28/bgh-entscheidung-zur-stoererhaftung-bei-offenen-wlans-in-deutschland-2/
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte
--
Dietrich Pannier
Turbanstraße 15
D-75015 Bretten
Mobil +49 177 6382761
Tel. +49 7252 78288 (Berlinghoff)
Mail dietrich.pannier@xxxxxx
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.