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Re: [InetBib] kleiner Beitrag zur Demokratiebildung



Hallo allerseits,

wo wird die AfD im Wahlkampf behindert? Wo wird manipulativ berichtet? Das Gegenteil ist doch der Fall. Die Mainstream-Medien tun anscheinend alles dafür, die AfD stark zu machen, in dem sie ständig die Flüchtlingspolitik und Terrorismus zum Thema machen, obwohl diese für jeden persönlich und auch für die Gesellschaft nur wenig Relevanz hat (jedenfalls deutlich weniger als andere Themen). Der ursprünglich verlinkte Infoflyer zur AfD trifft es jedenfalls genau auf den Punkt und zeigt, was die Partei wirklich will. Ich kann nur jedem danken, der den Mut aufbringt, darüber zu berichten, auch wenn ihm unliebsame Reaktionen sicher sind.

Ich empfehle z.B. auch das Interview von Tilo Jung (Nicht-Mainstream-Presse) mit Beatrix von Storch. Sehr aufschlussreich und ehrlich. Link füge ich nicht bei, kann jeder in der Suchmaschine seiner Wahl finden.

Viele Grüße

Sebastian Wolf

Am 20.09.2017 um 13:05 schrieb via InetBib:

Leider ist genau diese Art von argumentloser Diskreditierung und Herabwürdigung der 
Meinung politisch Andersdenkender, lieber Herr Finsterwäldler, der Grund für die 
Vergiftung des politischen Diskurses - ob nun von rechts oder links.

Markus Prenz

Gesendet: Mittwoch, 20. September 2017 um 12:43 Uhr
Von: "via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] kleiner Beitrag zur Demokratiebildung

im Wahlkampf behindern...jetzt wird’s lächerlich und albern.

Sebastian Finsterwalder

-----Original Message-----
From: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] On Behalf Of Philipp Maaß via 
InetBib
Sent: Wednesday, September 20, 2017 12:12 PM
To: inetbib@xxxxxxxxxx
Subject: [InetBib] kleiner Beitrag zur Demokratiebildung

Sehr geehrter Herr Hinte von der Universität zu Köln,

dieser Absatz sei Ihnen und auch allen anderen, die meinen eine zur Bundestagswahl zugelassene 
Partei im Wahlkampf behindern zu müssen, nachdrücklich zur Lektüre und zur 
eigenen kleinen Demokratiebildung empfohlen


"Zentraler Gesichtspunkt ist die staatliche Neutralitätspflichtin Zeiten des Wahlkampfs. Das 
Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seiner oben genannten Entscheidung festgestellt, dass es Staatsorganen von 
Verfassungs wegen versagt sei, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern 
zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch 
Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.59 Denn das Gebot der freien Wahl (Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 
GG) verlange, dass der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige 
Beeinflussung von staatlicher oder nicht staatlicher Seite zu einer Wahlentscheidung kommen müsse.60 Das Recht der 
politischen Parteien auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) werde ebenfalls verletzt, wenn Staatsorgane 
als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf 
einwirkten."

Aus dem Gutachten des wiss. Diensts des Bundestags "Zulässigkeit und Grenzen der 
Wahlkampfbeschränkungen der Parteien", Abs. 3.1

<https://www.bundestag.de/blob/412078/045c36c02ee52cd25f81c338875ca094/wd-3-315-14-pdf-data.pdf>

Ich denke damit wäre zur Zulässigkeit der massenhaft versandten Plakate/Mails in bzw 
an öffentlichen Einrichtungen alles gesagt.

Ich erhalte Inetbib als Zusammenfassung, werde also nicht weiter in die Diskussion 
eingreifen. Demokratie lebt von Fairness und Chancengleichheit. Auch wenn einem die 
Meinung einer anderen Partei persönlich nicht passt.

 Mit freundlichen Grüßen,

 Philipp Maaß


--
Sebastian Wolf
Uni-Bibliothek Bielefeld, Abt. Elektronische Dienstleistungen
E-Mail   sebastian.wolf@xxxxxxxxxxxxxxxx
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Web      http://www.ub.uni-bielefeld.de/
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.