Liebe Liste,
da mir die Formatierung verlorengegangen ist, erlauben Sie mir bitte, meine
Frage erneut zu stellen.
Wenn man das ganze Blabla wegläßt, mit dem mir die Idee im unten zitierten
Artikel schmackhaft gemacht wird, sind darin nur zwei Informationen wichtig:
1. wann wir damit starten, uns die Rechte zur Nutzung Ihrer Bilder und
Produktinformationen einzuholen
2. Verkäufer, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die sie weder eBay noch anderen
eBay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, sollten Ihre Angebote mit
anderen Bildern neu einstellen.
Es stellt sich mir die Frage, warum das Unternehmen plötzlich meine Bildrechte verlangt.
Vorher ging es doch auch ohne. Zumal die Ankündigung nach flächendeckender
Rechteeinholung klingt. Was wollen die mit so vielen Bildern, wenn eh nur ein einziges im
Produktkatalog erscheint?
Spielen wir die Möglichkeiten doch mal durch:
Nehme ich ein fremdes Bild, habe ich in absehbarer Zeit eine Klage am Hals. Dann muß ich
Ebay natürlich mitteilen, daß ich nicht berechtigt war, das Bild einzustellen. Und
dann verklagt mich Ebay ebenfalls, weil ich falsche Angaben gemacht habe.
Ich werde mich also schwer hüten, fremde Bilder einzustellen. Soweit so gut. Stelle ich aber
meine eigenen Bilder ein, habe ich genauso die A...karte gezogen. Wenn ich Ebay wäre,
würde ich folgendermaßen vorgehen:
Ich lasse mir unbefristet das ausschließliche Nutzungsrecht an den hochgeladenen Bildern
einräumen. Mit dem Argument, daß ich meinen Katalog ausbauen will und die Bilder allen
Ebay-Nutzern zur Verfügung stehen, bekomme ich sie sogar noch kostenlos.
Nach einer angemessenen Frist (sprich wenn schon viele Bilder hochgeladen wurden) suche ich nach
ähnlichen Bildern. Und da ich das ausschließliche Nutzungsrecht habe, geht es um alle
Bilder, die meinem optisch (!) ähnlich sind. Preisfrage: Wo finde ich solche Bilder? Genau!
Auf den Webseiten des Online-Shops eines gewerblichen Händlers bzw. auf Konkurrenz-Plattformen
von Ebay.
Und dann fange ich an, Mahnungen zu schreiben. "Bitte entfernen Sie Bild xy,
sonst..."
Da ein Anbieter aber weiterhin auch woanders verkaufen möchte, ändert er das Bild – und stellt
fest, daß ihm ziemlich schnell die Ideen ausgehen. Ich kann einen Artikel, den ich verkaufen möchte,
nunmal nur so darstellen, wie er ist. Da bleibt nicht viel gestalterischer Spielraum. Um Ärger aus dem Weg
zu gehen, werden viele dann wahrscheinlich wirklich nur noch bei Ebay verkaufen. Und damit ist doch das Ziel
erreicht. Oder sehe ich hier zu schwarz? Gibt es eine Regelung, die so eine Praxis unterbindet?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Dürlich
--------------------------------------------
K. D. via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> schrieb am Fr, 9.6.2017:
Betreff: [InetBib] Was halten Sie davon?
An: "inetbib@xxxxxxxxxx" <inetbib@xxxxxxxxxx>
Datum: Freitag, 9. Juni, 2017 12:52 Uhr
Liebe Liste,
es interessiert mich brennend, was Sie davon halten. Im Ebay-Newsletter heißt es zur Nutzung von Bildern:
"Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die eBay-Websites verkauft werden. Wir verbessern diesen Katalog kontinuierlich, um das Verkaufen bei eBay immer einfacher und erfolgreicher zu machen.
Viele unserer neuen Maßnahmen zum Bewerben von Angeboten wie die kuratierten
Kategorieseiten oder unsere Produktbewertungen und Rezensionen wären ohne den
eBay-Katalog nicht möglich.
Diesen Herbst geben wir Ihnen detaillierte Informationen, wann wir damit starten, uns die Rechte zur Nutzung
Ihrer Bilder und Produktinformationen einzuholen. eBay lädt die Artikelbilder und Informationen im
eBay-Katalog hoch. Damit kann jeder Verkäufer für seine Angebote auf qualitativ hochwertige Bilder
und aussagekräftige Produktinformationen zugreifen und sie für Käufer attraktiver machen.
Umgang mit Bildern, deren Nutzungsrechte nicht an eBay weitergegeben werden
können
Verkäufer, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die sie weder eBay noch anderen
eBay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, sollten Ihre Angebote mit
anderen Bildern neu einstellen.
Wenn Verkäufer in ihren Angeboten Bilder verwenden, die restriktiven Nutzungsrechten
unterliegen, müssen Sie sie die Nutzungsbedingungen mit dem Inhaber der Rechte neu
verhandeln, bevor sie diese Bilder in ihren Angeboten hochladen."
Warum verlangt das Unternehmen plötzlich meine Bildrechte? Vorher ging es doch auch ohne.
"... sollten Ihre Angebote mit anderen Bildern neu einstellen." -> Wann wird aus dem "sollten" ein "müssen"? Das brisante daran ist aus meiner Sicht, daß es in bestimmten Bereichen Pflicht ist, den Ebay-Katalog zu verwenden, daß aber für gebrauchte Artikel das Bild aus dem Ebay-Katalog nicht verwendet werden darf.
Wie beurteilen Sie die Situation? Ist das angedachte Vorgehen legitim oder eher dreist?