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[InetBib] Was halten Sie davon? Nachtrag



Liebe Liste,

da mir die Formatierung verlorengegangen ist, erlauben Sie mir bitte, meine 
Frage erneut zu stellen.

Wenn man das ganze Blabla wegläßt, mit dem mir die Idee im unten zitierten 
Artikel schmackhaft gemacht wird, sind darin nur zwei Informationen wichtig:

1. wann wir damit starten, uns die Rechte zur Nutzung Ihrer Bilder und 
Produktinformationen einzuholen
2. Verkäufer, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die sie weder eBay noch 
anderen eBay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, sollten Ihre 
Angebote mit anderen Bildern neu einstellen.

Es stellt sich mir die Frage, warum das Unternehmen plötzlich meine Bildrechte 
verlangt. Vorher ging es doch auch ohne. Zumal die Ankündigung nach 
flächendeckender Rechteeinholung klingt. Was wollen die mit so vielen Bildern, 
wenn eh nur ein einziges im Produktkatalog erscheint?

Spielen wir die Möglichkeiten doch mal durch:
Nehme ich ein fremdes Bild, habe ich in absehbarer Zeit eine Klage am Hals. 
Dann muß ich Ebay natürlich mitteilen, daß ich nicht berechtigt war, das Bild 
einzustellen. Und dann verklagt mich Ebay ebenfalls, weil ich falsche Angaben 
gemacht habe.
Ich werde mich also schwer hüten, fremde Bilder einzustellen. Soweit so gut. 
Stelle ich aber meine eigenen Bilder ein, habe ich genauso die A...karte 
gezogen. Wenn ich Ebay wäre, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Ich lasse mir unbefristet das ausschließliche Nutzungsrecht an den 
hochgeladenen Bildern einräumen. Mit dem Argument, daß ich meinen Katalog 
ausbauen will und die Bilder allen Ebay-Nutzern zur Verfügung stehen, bekomme 
ich sie sogar noch kostenlos.
Nach einer angemessenen Frist (sprich wenn schon viele Bilder hochgeladen 
wurden) suche ich nach ähnlichen Bildern. Und da ich das ausschließliche 
Nutzungsrecht habe, geht es um alle Bilder, die meinem optisch (!) ähnlich 
sind. Preisfrage: Wo finde ich solche Bilder? Genau! Auf den Webseiten des 
Online-Shops eines gewerblichen Händlers bzw. auf Konkurrenz-Plattformen von 
Ebay.
Und dann fange ich an, Mahnungen zu schreiben. "Bitte entfernen Sie Bild xy, 
sonst..."
Da ein Anbieter aber weiterhin auch woanders verkaufen möchte, ändert er das 
Bild – und stellt fest, daß ihm ziemlich schnell die Ideen ausgehen. Ich kann 
einen Artikel, den ich verkaufen möchte, nunmal nur so darstellen, wie er ist. 
Da bleibt nicht viel gestalterischer Spielraum. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, 
werden viele dann wahrscheinlich wirklich nur noch bei Ebay verkaufen. Und 
damit ist doch das Ziel erreicht. Oder sehe ich hier zu schwarz? Gibt es eine 
Regelung, die so eine Praxis unterbindet?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Dürlich


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K. D. via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> schrieb am Fr, 9.6.2017:

 Betreff: [InetBib] Was halten Sie davon?
 An: "inetbib@xxxxxxxxxx" <inetbib@xxxxxxxxxx>
 Datum: Freitag, 9. Juni, 2017 12:52 Uhr
 
 Liebe Liste,
 
 es interessiert mich brennend, was Sie davon halten. Im Ebay-Newsletter heißt 
es zur Nutzung von Bildern:
 
 "Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die 
eBay-Websites verkauft werden. Wir verbessern diesen Katalog kontinuierlich, um 
das Verkaufen bei eBay immer einfacher und erfolgreicher zu machen.

Viele unserer neuen Maßnahmen zum Bewerben von Angeboten wie die kuratierten 
Kategorieseiten oder unsere Produktbewertungen und Rezensionen wären ohne den 
eBay-Katalog nicht möglich.

Diesen Herbst geben wir Ihnen detaillierte Informationen, wann wir damit 
starten, uns die Rechte zur Nutzung Ihrer Bilder und Produktinformationen 
einzuholen. eBay lädt die Artikelbilder und Informationen im eBay-Katalog hoch. 
Damit kann jeder Verkäufer für seine Angebote auf qualitativ hochwertige Bilder 
und aussagekräftige Produktinformationen zugreifen und sie für Käufer 
attraktiver machen.

Umgang mit Bildern, deren Nutzungsrechte nicht an eBay weitergegeben werden 
können
Verkäufer, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die sie weder eBay noch 
anderen eBay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, sollten Ihre 
Angebote mit anderen Bildern neu einstellen.
Wenn Verkäufer in ihren Angeboten Bilder verwenden, die restriktiven 
Nutzungsrechten unterliegen, müssen Sie sie die Nutzungsbedingungen mit dem 
Inhaber der Rechte neu verhandeln, bevor sie diese Bilder in ihren Angeboten 
hochladen."
 
 Warum verlangt das Unternehmen plötzlich meine Bildrechte? Vorher ging es doch 
auch ohne.
 
 "... sollten Ihre Angebote mit anderen Bildern neu einstellen." -> Wann wird 
aus dem "sollten" ein "müssen"? Das brisante daran ist aus meiner Sicht, daß es 
in bestimmten Bereichen Pflicht ist, den Ebay-Katalog zu verwenden, daß aber 
für gebrauchte Artikel das Bild aus dem Ebay-Katalog nicht verwendet werden 
darf.
 
 Wie beurteilen Sie die Situation? Ist das angedachte Vorgehen legitim oder 
eher dreist?


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.