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Re: [InetBib] Die Zeit mischt jetzt auch mit



Das vielfach zu gebrauchende BVerfG-Zitat ist zwar schoen, aber jetzt im 
Kontext gefaehrlich. Es suggeriert, dass die NatBib tatsaechlich umfassend, 
auch alle Zeitungsartikel "ernten" und allen frei zugänglich machen will und 
darf. Aber das erlaubt RegE UrhWissG gerade nicht. Die Zeitungsarchive sind 
dadurch gar nicht bedroht. Also waere es besser, die ZEIT durch einen 
Leserbrief zu berichtigen. Aber ob das dann gedruckt wird? Die FAZ hat meinen 
entsprechenden Leserbrief (vor 3 Wochen) ignoriert!!!
R

Von meinem iPhone gesendet

Am 09.06.2017 um 09:27 schrieb Harald Müller via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:

Liebe Leute,

seit Jahrzehnten schätze ich als Leser der ZEIT die wohlabgewogene 
Berichterstattung über die unterschiedlichsten Themen. Tendenziöse und 
einseitige Darstellungen sind mir in der ZEIT, ganz im Gegensatz zu anderen 
Presseorganen, noch nie aufgefallen. Leider scheint der journalistische 
Ehrencodex, nämlich in Beiträgen über Eigeninteressen von Verlagen besonders 
sorgfältig zu recherchieren und Gegenargumente nicht zu verschweigen, in 
letzter Zeit (Wortspiel!) grob missachtet zu sein.

Zum Verhältnis von Verlagen und Bibliotheken, besonders zu den gesetzlich zur 
Sammlung und Nutzbarmachung von Verlagserzeugnissen verpflichteten 
Bibliotheken wie der Deutschen Nationalbibliothek hatte das 
Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Juli 1981 (BVerfGE 58, 137 (148 
f.) mit Hinweis auf BVerfGE 31, 229) festgestellt:

/"Vom Zeitpunkt seiner Publikation an entwickelt jedes Druckwerk ein 
Eigenleben/. /Es bleibt nicht nur vermögenswertes Ergebnis verlegerischer 
Bemühungen, sondern wirkt in das Gesellschaftsleben hinein. Damit wird es zu 
einem eigenständigen, das kulturelle und geistige Geschehen seiner Zeit 
mitbestimmenden Faktor. Es ist, /*/losgelöst von privatrechtlicher 
Verfügbarkeit/*/, geistiges und kulturelles *Allgemeingut*. Im Blick auf 
diese *soziale Bedeutung *stellt es ein legitimes Anliegen dar, die 
literarischen Erzeugnisse dem wissenschaftlich und kulturell Interessierten 
möglichst geschlossen zugänglich zu machen und künftigen Generationen einen 
umfassenden Eindruck vom geistigen Schaffen früherer Epochen zu vermitteln."/

Bibliotheken stellen die institutionelle Garantie für die 
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) dar. Auch für Verlage gilt die 
Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG).

Und damit jetzt kein Missverständnis aufkommt: ich fordere alle Verbände auf, 
unverzüglich einen Musterprozess vorzubereiten, falls die verfassungswidrigen 
Wünsche der Zeitungsverleger Gesetz werden sollten. Auch Bibliotheken, 
Bildung und Wissenschaft können Prozess!

Beste Grüße

Harald Müller


Am 09.06.2017 um 00:28 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Was, es geht um 💰?
Ich dachte es ging nur um Politik...
Man lernt halt nie aus...

von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen


-- 
Dr. Harald Müller
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