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Re: [InetBib] Die Zeit mischt jetzt auch mit
- Date: Fri, 9 Jun 2017 09:27:15 +0200
- From: Harald Müller via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Die Zeit mischt jetzt auch mit
Liebe Leute,
seit Jahrzehnten schätze ich als Leser der ZEIT die wohlabgewogene
Berichterstattung über die unterschiedlichsten Themen. Tendenziöse und
einseitige Darstellungen sind mir in der ZEIT, ganz im Gegensatz zu
anderen Presseorganen, noch nie aufgefallen. Leider scheint der
journalistische Ehrencodex, nämlich in Beiträgen über Eigeninteressen
von Verlagen besonders sorgfältig zu recherchieren und Gegenargumente
nicht zu verschweigen, in letzter Zeit (Wortspiel!) grob missachtet zu sein.
Zum Verhältnis von Verlagen und Bibliotheken, besonders zu den
gesetzlich zur Sammlung und Nutzbarmachung von Verlagserzeugnissen
verpflichteten Bibliotheken wie der Deutschen Nationalbibliothek hatte
das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Juli 1981 (BVerfGE 58,
137 (148 f.) mit Hinweis auf BVerfGE 31, 229) festgestellt:
/"Vom Zeitpunkt seiner Publikation an entwickelt jedes Druckwerk ein
Eigenleben/. /Es bleibt nicht nur vermögenswertes Ergebnis
verlegerischer Bemühungen, sondern wirkt in das Gesellschaftsleben
hinein. Damit wird es zu einem eigenständigen, das kulturelle und
geistige Geschehen seiner Zeit mitbestimmenden Faktor. Es ist,
/*/losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit/*/, geistiges und
kulturelles *Allgemeingut*. Im Blick auf diese *soziale Bedeutung
*stellt es ein legitimes Anliegen dar, die literarischen Erzeugnisse dem
wissenschaftlich und kulturell Interessierten möglichst geschlossen
zugänglich zu machen und künftigen Generationen einen umfassenden
Eindruck vom geistigen Schaffen früherer Epochen zu vermitteln."/
Bibliotheken stellen die institutionelle Garantie für die
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) dar. Auch für Verlage gilt die
Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG).
Und damit jetzt kein Missverständnis aufkommt: ich fordere alle Verbände
auf, unverzüglich einen Musterprozess vorzubereiten, falls die
verfassungswidrigen Wünsche der Zeitungsverleger Gesetz werden sollten.
Auch Bibliotheken, Bildung und Wissenschaft können Prozess!
Beste Grüße
Harald Müller
Am 09.06.2017 um 00:28 schrieb Oliver Hinte via InetBib:
Was, es geht um 💰?
Ich dachte es ging nur um Politik...
Man lernt halt nie aus...
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen
--
Dr. Harald Müller
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