Am 21.05.2017 um 10:25 schrieb Dr. Bertram Salzmann, Booktex
<salzmann@xxxxxxxxxx>:
Lieber Herr Hinte,
Ihr Eifer in Ehren, aber man muss kein Politikwissenschaftler sein, um den
von Ihnen beschriebenen Sachverhalt zu erklären. Es genügt dafür ein
Begriff: Parlamentarische Demokratie. Wie dem vorläufigen Plenarprotokoll
der Bundestagssitzung unter
https://www.bundestag.de/blob/507474/2ceddd006311bd9e7c4f209b72125e53/18234-data.txt
zu entnehmen ist, haben zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Reden zu Protokoll gegeben.
Neben Stefan Heck, auf den Sie sich beziehen, auch noch Volker Ullrich. Der
zweite hat den Entwurf grundsätzlich unterstützt, auch wenn er
Nachbesserungen für nötig hält. Der erste hat dagegen seine Bedenken
formuliert. Dies ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang, zumal seit
langem bekannt ist, dass Rechts- und Wissenschaftspolitiker in den
Fraktionen durchaus unterschiedliche Positionen zum Gesetzesentwurf
einnehmen. Deshalb wird im Bundestag und den involvierten Ausschüssen ja
auch dazu diskutiert. Zum Austausch von Argumenten wird zudem auf der
Sachverständigenanhörung am 29.5. Gelegenheit sein. Gesetze werden zum
Glück vom Parlament und nicht in Koalitionsverträgen gemacht.
Freundlichen Gruß
Bertram Salzmann
-----
Booktex – Die Seiten, auf die es ankommt.
Booktex GmbH | Industriestr. 2 | D-70565 Stuttgart | Germany
Phone +49 (0)7073 9174 870 | Fax +49 (0)711 - 780 13 76
Geschäftsführer: Dr. Bertram Salzmann
Amtsgericht Stuttgart HRB 750192
www.booktex.de | www.digitaler-semesterapparat.de
Nutzen Sie unseren News-Service und folgen Sie uns auf:
facebook.com/booktexgmbh | twitter.com/booktex_service
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Oliver
Hinte via InetBib
Gesendet: Samstag, 20. Mai 2017 00:09
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie
Liste Liste,
vielleicht ist unter Ihnen ja ein(e) PolitologIn, die/der mir für den
folgenden Sachverhalt eine nachvollziehbare Lösung anbieten kann:
Da findet also im Jahr 2013 eine Bundestagswahl statt. Im Anschluss
schließen 2 Parteien einen Koalitionsvertrag. In diesem wird unter anderem
die Einführung einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke
vereinbart http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html.en
Dann passiert lange nichts, sind ja auch viele Ereignisse, um die man sich
sonst so kümmern muss. Dann strebt ein Herr Vogel ein Verfahren wegen des
Verteilungsschlüssels der VG WORT an.
http://www.zeit.de/freitext/2016/04/27/vg-wort-urteil-vogel-brief-koehler/
Darauf hin wird das Urhebervertragsrecht geändert, damit u. a. Verlage
wieder an den Ausschüttungen teilhaben können. Dann darf endlich der
Referentenentwurf zum UrhWissG veröffentlicht werden.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
Im Anschluss findet eine Verbändeanhörung statt und der RefE wird im
Kabinett (das sind die Parteien, die den Koalitionsvertrag abgeschlossen
haben) zu einem Kabinetts-/ Regierungsentwurf
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=B97ECA5DB9BEC7821CEEA324C7FBC272.1_cid297?__blob=publicationFile&v=1.Dann
wird das gemäß Art. 76 Abs. 2 GG vorgesehene Verfahren eingeleitet. Und
jetzt fällt einer der KoalitionsPARTNER plötzlich auf, dass dieser
Gesetzesentwurf, den man vorher gemeinsam verabschiedet hat, total
ungerecht ist??? https://www.boersenblatt.net/1317649/#comment-1317732
Der FAZ war übrigens zwischendurch aufgefallen dass sie in ihrer Ausgabe
vom 12.05.2017 die Seite 5 noch dringend füllen muss. Und weil das so schön
funktioniert hat, ereignet sich noch so ein Zufall auf Seite 5 in der
Ausgabe vom 18.05.2017. Und wie geht es jetzt weiter? Da kommen jetzt die
Politikwissenschaftler ins Spiel, denn für Juristen stellt sich der
Sachverhalt relativ überschaubar dar: Zwei rechtsfähige Partner haben zwei
übereinstimmende Willenserklärungen abgeben und einen Vertrag
(KoalitionsVERTRAG) mit einander abgeschlossen. Da sie diesen
zwischenzeitlich nicht gekündigt haben, besteht er also zum jetzigen
Zeitpunkt noch fort. Und aus einem Vertrag ergeben sich Haupt- und
Nebenpflichten. Eine davon bezeichnet man als Vertragstreue. Und diese gilt
für ALLE VERTRAGSPARTNER bis zur Kündigung des Vertrags. Noch Fragen?
Mit immer noch freundlichen und in unser System vertrauenden Grüßen Oliver
Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen