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Re: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie



Nachdem Dietz und Graf recht still geworden sind, tut es doch gut, dass Herr 
Hinte die beiden beerbt. Der hysterische bis schnoddrige Ton und twitterartige 
E-Mail-Feuerwerke im missionarischen Eifer hatten mir schon so richtig gefehlt. 
Sonst würde es auf Inetbib auch zu langweilig, oder? ;-)

M. P.

Gesendet: Sonntag, 21. Mai 2017 um 14:53 Uhr
Von: "Oliver Hinte via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
An: "Dr. Bertram Salzmann, Booktex" <salzmann@xxxxxxxxxx>
Cc: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie


Sehr geehrter Herr Salzmann,

vielen Dank für Ihre Erklärung.
Jetzt habe ich endlich verstanden, wie Politik funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen 

Am 21.05.2017 um 10:25 schrieb Dr. Bertram Salzmann, Booktex 
<salzmann@xxxxxxxxxx>:

Lieber Herr Hinte,

Ihr Eifer in Ehren, aber man muss kein Politikwissenschaftler sein, um den 
von Ihnen beschriebenen Sachverhalt zu erklären. Es genügt dafür ein 
Begriff: Parlamentarische Demokratie.  Wie dem vorläufigen Plenarprotokoll 
der Bundestagssitzung unter 
https://www.bundestag.de/blob/507474/2ceddd006311bd9e7c4f209b72125e53/18234-data.txt
 zu entnehmen ist, haben zwei Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
Reden zu Protokoll gegeben. 
Neben Stefan Heck, auf den Sie sich beziehen, auch noch Volker Ullrich. Der 
zweite hat den Entwurf grundsätzlich unterstützt, auch wenn er 
Nachbesserungen für nötig hält. Der erste hat dagegen seine Bedenken 
formuliert. Dies ist ein ganz normaler demokratischer Vorgang, zumal seit 
langem bekannt ist, dass Rechts- und Wissenschaftspolitiker in den 
Fraktionen durchaus unterschiedliche Positionen zum Gesetzesentwurf 
einnehmen. Deshalb wird im Bundestag und den involvierten Ausschüssen ja 
auch dazu diskutiert. Zum Austausch von Argumenten wird zudem auf der 
Sachverständigenanhörung am 29.5. Gelegenheit sein. Gesetze werden zum 
Glück vom Parlament und nicht in Koalitionsverträgen gemacht.

Freundlichen Gruß
Bertram Salzmann
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Oliver 
Hinte via InetBib
Gesendet: Samstag, 20. Mai 2017 00:09
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie

Liste Liste,
vielleicht ist unter Ihnen ja ein(e) PolitologIn, die/der mir für den 
folgenden Sachverhalt eine nachvollziehbare Lösung anbieten kann:
Da findet also im Jahr 2013 eine Bundestagswahl statt. Im Anschluss 
schließen 2 Parteien einen Koalitionsvertrag. In diesem wird unter anderem 
die Einführung einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke 
vereinbart http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html.en
Dann passiert lange nichts, sind ja auch viele Ereignisse, um die man sich 
sonst so kümmern muss. Dann strebt ein Herr Vogel ein Verfahren wegen des 
Verteilungsschlüssels der VG WORT an.  
http://www.zeit.de/freitext/2016/04/27/vg-wort-urteil-vogel-brief-koehler/ 
Darauf hin wird das Urhebervertragsrecht geändert, damit u. a. Verlage 
wieder an den Ausschüttungen teilhaben können. Dann darf endlich der 
Referentenentwurf zum UrhWissG veröffentlicht werden. 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
Im Anschluss findet eine Verbändeanhörung statt und der RefE wird im 
Kabinett (das sind die Parteien, die den Koalitionsvertrag abgeschlossen 
haben) zu einem Kabinetts-/ Regierungsentwurf 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=B97ECA5DB9BEC7821CEEA324C7FBC272.1_cid297?__blob=publicationFile&v=1.Dann
 wird das gemäß Art. 76 Abs. 2 GG vorgesehene Verfahren eingeleitet. Und 
jetzt fällt einer der KoalitionsPARTNER plötzlich auf, dass dieser 
Gesetzesentwurf, den man vorher gemeinsam verabschiedet hat, total 
ungerecht ist???    https://www.boersenblatt.net/1317649/#comment-1317732 
Der FAZ war übrigens zwischendurch aufgefallen dass sie in ihrer Ausgabe 
vom 12.05.2017 die Seite 5 noch dringend füllen muss. Und weil das so schön 
funktioniert hat, ereignet sich noch so ein Zufall auf Seite 5 in der 
Ausgabe vom 18.05.2017. Und wie geht es jetzt weiter? Da kommen jetzt die 
Politikwissenschaftler ins Spiel, denn für Juristen stellt sich der 
Sachverhalt relativ überschaubar dar: Zwei rechtsfähige Partner haben zwei 
übereinstimmende Willenserklärungen abgeben und einen Vertrag 
(KoalitionsVERTRAG) mit einander abgeschlossen. Da sie diesen 
zwischenzeitlich nicht gekündigt haben, besteht er also zum jetzigen 
Zeitpunkt noch fort. Und aus einem Vertrag ergeben sich Haupt- und 
Nebenpflichten. Eine davon bezeichnet man als Vertragstreue. Und diese gilt 
für ALLE VERTRAGSPARTNER bis zur Kündigung des Vertrags. Noch Fragen?

Mit immer noch freundlichen und in unser System vertrauenden Grüßen Oliver 
Hinte

von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen 




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