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[InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie



Liste Liste,
vielleicht ist unter Ihnen ja ein(e) PolitologIn, die/der mir für den folgenden 
Sachverhalt eine nachvollziehbare Lösung anbieten kann:
Da findet also im Jahr 2013 eine Bundestagswahl statt. Im Anschluss schließen 2 
Parteien einen Koalitionsvertrag. In diesem wird unter anderem die Einführung 
einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke vereinbart 
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html.en 
Dann passiert lange nichts, sind ja auch viele Ereignisse, um die man sich 
sonst so kümmern muss. Dann strebt ein Herr Vogel ein Verfahren wegen des 
Verteilungsschlüssels der VG WORT an.  
http://www.zeit.de/freitext/2016/04/27/vg-wort-urteil-vogel-brief-koehler/ 
Darauf hin wird das Urhebervertragsrecht geändert, damit u. a. Verlage wieder 
an den Ausschüttungen teilhaben können. Dann darf endlich der Referentenentwurf 
zum UrhWissG veröffentlicht werden. 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
Im Anschluss findet eine Verbändeanhörung statt und der RefE wird im Kabinett 
(das sind die Parteien, die den Koalitionsvertrag abgeschlossen haben) zu einem 
Kabinetts-/ Regierungsentwurf 
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=B97ECA5DB9BEC7821CEEA324C7FBC272.1_cid297?__blob=publicationFile&v=1.Dann
 wird das gemäß Art. 76 Abs. 2 GG vorgesehene Verfahren eingeleitet. Und jetzt 
fällt einer der KoalitionsPARTNER plötzlich auf, dass dieser Gesetzesentwurf, 
den man vorher gemeinsam verabschiedet hat, total ungerecht ist???    
https://www.boersenblatt.net/1317649/#comment-1317732 Der FAZ war übrigens 
zwischendurch aufgefallen dass sie in ihrer Ausgabe vom 12.05.2017 die Seite 5 
noch dringend füllen muss. Und weil das so schön funktioniert hat, ereignet 
sich noch so ein Zufall auf Seite 5 in der Ausgabe vom 18.05.2017. Und wie geht 
es jetzt weiter? Da kommen jetzt die Politikwissenschaftler ins Spiel, denn für 
Juristen stellt sich der Sachverhalt relativ überschaubar dar: Zwei 
rechtsfähige Partner haben zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben und 
einen Vertrag (KoalitionsVERTRAG) mit einander abgeschlossen. Da sie diesen 
zwischenzeitlich nicht gekündigt haben, besteht er also zum jetzigen Zeitpunkt 
noch fort. Und aus einem Vertrag ergeben sich Haupt- und Nebenpflichten. Eine 
davon bezeichnet man als Vertragstreue. Und diese gilt für ALLE VERTRAGSPARTNER 
bis zur Kündigung des Vertrags. Noch Fragen?

Mit immer noch freundlichen und in unser System vertrauenden Grüßen
Oliver Hinte

von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen 

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