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[InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie
- Date: Sat, 20 May 2017 00:09:09 +0200
- From: Oliver Hinte via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Das UrhWissG und die fragwürdige Parteiendemokratie
Liste Liste,
vielleicht ist unter Ihnen ja ein(e) PolitologIn, die/der mir für den folgenden
Sachverhalt eine nachvollziehbare Lösung anbieten kann:
Da findet also im Jahr 2013 eine Bundestagswahl statt. Im Anschluss schließen 2
Parteien einen Koalitionsvertrag. In diesem wird unter anderem die Einführung
einer Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke vereinbart
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html.en
Dann passiert lange nichts, sind ja auch viele Ereignisse, um die man sich
sonst so kümmern muss. Dann strebt ein Herr Vogel ein Verfahren wegen des
Verteilungsschlüssels der VG WORT an.
http://www.zeit.de/freitext/2016/04/27/vg-wort-urteil-vogel-brief-koehler/
Darauf hin wird das Urhebervertragsrecht geändert, damit u. a. Verlage wieder
an den Ausschüttungen teilhaben können. Dann darf endlich der Referentenentwurf
zum UrhWissG veröffentlicht werden.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html
Im Anschluss findet eine Verbändeanhörung statt und der RefE wird im Kabinett
(das sind die Parteien, die den Koalitionsvertrag abgeschlossen haben) zu einem
Kabinetts-/ Regierungsentwurf
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=B97ECA5DB9BEC7821CEEA324C7FBC272.1_cid297?__blob=publicationFile&v=1.Dann
wird das gemäß Art. 76 Abs. 2 GG vorgesehene Verfahren eingeleitet. Und jetzt
fällt einer der KoalitionsPARTNER plötzlich auf, dass dieser Gesetzesentwurf,
den man vorher gemeinsam verabschiedet hat, total ungerecht ist???
https://www.boersenblatt.net/1317649/#comment-1317732 Der FAZ war übrigens
zwischendurch aufgefallen dass sie in ihrer Ausgabe vom 12.05.2017 die Seite 5
noch dringend füllen muss. Und weil das so schön funktioniert hat, ereignet
sich noch so ein Zufall auf Seite 5 in der Ausgabe vom 18.05.2017. Und wie geht
es jetzt weiter? Da kommen jetzt die Politikwissenschaftler ins Spiel, denn für
Juristen stellt sich der Sachverhalt relativ überschaubar dar: Zwei
rechtsfähige Partner haben zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben und
einen Vertrag (KoalitionsVERTRAG) mit einander abgeschlossen. Da sie diesen
zwischenzeitlich nicht gekündigt haben, besteht er also zum jetzigen Zeitpunkt
noch fort. Und aus einem Vertrag ergeben sich Haupt- und Nebenpflichten. Eine
davon bezeichnet man als Vertragstreue. Und diese gilt für ALLE VERTRAGSPARTNER
bis zur Kündigung des Vertrags. Noch Fragen?
Mit immer noch freundlichen und in unser System vertrauenden Grüßen
Oliver Hinte
von unterwegs gesendet
Tippfehler bitte ich zu entschuldigen
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