On Fri, 25 Sep 2015 09:43:10 +0000 "Talke, Armin" <Armin.Talke@xxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste, die Begründung ist nicht allzu überraschend, gibt uns aber Anhaltspunkte für Vergütung und Sorgfaltspflichten der Bibliotheken bei der Leseplatz-Anzeige:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=72304&pos=4&anz=517 Jeder, der das Juristenkauderwelsch des BGH nicht verstanden hat, kann mal einen Blick in meinen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/1022475913/ werfen, wo ich ganz kurz - aber hoffentlich allgemeinverständlich - praktische Konsequenzen angedeutet habe. Klaus Graf