Am 28. April 2015 um 19:31 schrieb Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>:
Die jetzt offenbar gültige Einordnung als Dienstleistung mag derzeit juristisch o.k. sein - aber dagegen sollte man angehen.
Volle Zustimmung. Habe mich über die vorhergehenden Postings auch etwas gewundert. Viele Grüße, Jürgen Fenn. -- http://www.inetbib.de