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Re: [InetBib] Mahngebühren in Bibliotheken versus neues Gerichtsurteil zu Mahngebühren von Unternehmen



Hallo Frau Schulz

unsere Bibliothek wie auch viele andere Bibliotheken verwenden inzwischen den Terminus "Säumnisgebühren" mit dann € 1,50 für Säumnisstufe 1.


Ich bin mir ja schon ziemlich sicher, dass sich dieses Urteil nicht auf die 
Mahngebühren von Bibliotheken beziehen,
Die Nutzerin mein "Inkassokosten" wie in https://www.inkassoportal.de/hilfe/mahngebuehren-einklagbar beschrieben.

Viele Grüße

Andreas Bohne-Lang

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