Hallo Frau Schulzunsere Bibliothek wie auch viele andere Bibliotheken verwenden inzwischen den Terminus "Säumnisgebühren" mit dann € 1,50 für Säumnisstufe 1.
Die Nutzerin mein "Inkassokosten" wie in https://www.inkassoportal.de/hilfe/mahngebuehren-einklagbar beschrieben.Ich bin mir ja schon ziemlich sicher, dass sich dieses Urteil nicht auf die Mahngebühren von Bibliotheken beziehen,
Viele Grüße Andreas Bohne-Lang -- http://www.inetbib.de