[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Mahngebühren in Bibliotheken versus neues Gerichtsurteil zu Mahngebühren von Unternehmen
- Date: Wed, 18 Mar 2015 11:24:39 +0000
- From: Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Mahngebühren in Bibliotheken versus neues Gerichtsurteil zu Mahngebühren von Unternehmen
Liebe Frau Schulz,
ist Ihre Hochschule privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich konstituiert?.
Haben Sie eine Benutzungsordnung/Satzung sowie eine Gebühren- oder
Kostenordnung?
Auf öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnisse jedenfalls finden allgemeine
Regelungen zum privatrechtlichen geschäftlichen Zahlungsverkehr jedenfalls
keine Anwendung, insbesondere wenn ein Bescheid in Form eines Verwaltungsaktes
gegen die Benutzerin vorgenommen wurde.
Annette Kustos, M.A. MA-LIS
Bibliotheksleiterin der Hochschulbibliothek hsg-Bochum
Hochschule für Gesundheit Bochum
Universitätsstr. 105
44789 Bochum
Tel. +4923477727150
Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
"Schulz, Dörthe"
Gesendet: Mittwoch, 18. März 2015 12:08
An: 'Internet in Bibliotheken'
Betreff: [InetBib] Mahngebühren in Bibliotheken versus neues Gerichtsurteil zu
Mahngebühren von Unternehmen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte gerne in dieser Expertenrunde eine Frage zum Thema Mahngebühren in
Bibliotheken stellen.
Wir haben in der Jade Hochschule den Fall, dass sich eine Nutzerin weigert, die
angefallenen Mahngebühren zu begleichen und sie beruft sich dabei auf das
Urteil des LG Frankenthal vom 03.02.2015 mit dem Aktenzeichen 6 O 2281/12.
Leider konnte ich bisher den Volltext noch nicht finden, aber es geht dabei um
Mahngebühren von Unternehmen, die auf nicht bezahlte Rechnungen aufgeschlagen
werden. Das Gericht stellt darin wohl auch klar, dass nur Material- und
Sachkosten, wie Papier-, Druck- oder Portokosten angesetzt werden dürfen, nicht
aber Personal- oder IT-Kosten.
Ich bin mir ja schon ziemlich sicher, dass sich dieses Urteil nicht auf die
Mahngebühren von Bibliotheken beziehen, aber ich wollte in dieser Runde gerne
fragen, ob auch andere Bibliotheken solche Fälle kennen und wie sie damit
umgehen. Freuen würde ich mich auch über Formulierungsvorschläge und Tipps, die
gerne auch direkt an mich geschickt werden können.
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Dörthe Schulz
(M.A.)
Bibliothek
Friedrich-Paffrath-Str. 101
26389 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 985-2597
Fax: +49 4421 985-2603
doerthe.schulz@xxxxxxxxxx
jade-hs.de/bib
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.