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[InetBib] Antw: Re: E9 für Bibliothekare ... Knapp daneben
- Date: Wed, 14 Jan 2015 14:48:24 +0100
- From: "Harald Baumeister" <Harald.Baumeister@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Antw: Re: E9 für Bibliothekare ... Knapp daneben
Sehr geehrter Herr Folter,
ich denke, dass der TV-L für Bibliothekare/innen mit BA/Diplom (im Gegensatz
zur Entgeltordnung des Bundes) ja schon wenig Attraktives bietet, aber E8
unterbietet hier noch einmal die Minimalanforderungen. Ich kann mich als
Personalrat und Diplom-Bibliothekar Ihrer Stellungnahme nur anschließen. Vielen
Dank dafür!
Viele Grüße
Harald Baumeister
Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> 14.01.2015 13:54 >>>
Lieber Herr Folter,
da bin ich insgesamt ganz Ihrer Meinung. Hier ist nämlich die
Übertarifdiskussion zur Untertarifpraxis geworden.
Das "zur Hilfe nehmen" meinte ich nicht als Möglichkeit, sondern als Un-sinn.
Es ist genau wie Sie sagen.
Der Hinweis auf den Bibliothekswissen-Text war einfach zum Nachschlagen
gemeint. Umlauf schreibt da lediglich, das E 8 keine Tarifmerkmale Bibwesen
hat. Insgesamt benutze ich Quellen rein informativ. Über Publikations- und
Imagekulturen können wir uns noch genug an anderer Stelle unterhalten. Da habe
ich eine sehr differenzierte Meinung zu.
(ich bin nicht premium, aber denke darüber nach... :-) eine Rose ist eine Rose
ist eine Rose.. )
Man kann natürlich auch einfach im TV-L selber oder in Ihrer angegebenen Quelle
nachsehen. In Beck Online z.B. (OHOH... ebenfalls eine nicht unpolitische
Angelegenheit, wir wissen ja was das Ding kostet und zu welchen Bedingungen wir
Anteil daran haben... )
Zur Sache: E 8 aus dem allgemeinen Teil ist schlicht nicht anwendbar und E 8 im
Teil II existiert tariftechnisch für das Bibliothekswesen erst mal nur im
GoodWill-Bereich nach Verhandlungen guter Vorgesetzter, jedenfalls nicht als
Anfangseingruppierung für den normalen g.D.
In der Tat.
Schöne Grüße
A. K.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Wolfgang Folter
Gesendet: Mittwoch, 14. Januar 2015 13:43
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] E9 für Bibliothekare ... Knapp daneben
Liebe Frau Kustos,
ich weiß nicht, was Umlauf schreibt (da ich mich weigere, ein
"Premium-Mitglied" des "Bibliothekswissens" zu werden), aber kurz zur
allgemeinen Klarstellung:
Sie haben recht, dass der Teil II der Entgeltordnung zum TV-L herangezogen
werden muss ("Beschäftigte in ... Bibliotheken ...") und dass dort keine E 8 zu
finden ist.
Was aber tarifrechtlich nicht geht, ist, dann den "Teil I zu Hilfe zu nehmen" -
denn wenn ein Beruf in Teil II geregelt ist, darf nicht auf Teil I ausgewichen
werden (gem. "Vorbemerkung" Nr. 1 Abs. 2).
ABER: es gibt seit 1970 Beschlüsse aller 3 großen öffentlichen Arbeitgeber über
eine "übertarifliche" E 8 (in allen Bibliotheken) und eine "übertarifliche" E
10 (in wissenschaftlichen Bibliotheken und
Behördenbüchereien) - deren Anwendungen aber "Goodwill" darstellen und nicht
einklagbar sind.
Die TdL weigerte sich 2011 (im Gegensatz zum Bund und Hessen 2014), diese
Eingruppierungen IN die Entgeltordnung des TV-L aufzunehmen, deshalb finden Sie
dort auch eben keine E 8. Aber die TdL hat den alten Beschluss über
"übertarifliche E 8 und 10" Ende 2011 "erneuert", zu finden auf der Seite
http://www.bib-info.de/kommissionen/keb/tarifvertraege-archiv/laender.html
ABER ABER: diese E 8 liegt (natürlich) unterhalb des BA-Abschlusses und
erfordert "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheksdienst und
selbständige Leistungen" (also auch etwas höhere Anforderungen als in Teil I
der Entgeltordnung, nämlich 50 v.H.
selbstständige Leistungen)
- und das alles ändert deshalb nichts daran, dass die/der gesuchte Dipl.-Bibl.
tariflich nach E 9 gehört und die Ausschreibung des Linden-Museums eine
Frechheit und einen rechtswidrigen Tarifbruch darstellt!
Ich schließe mich der Hoffnung von Frau Ambrozic ("keine Bewerbungen") an,
danke Frau/Herrn Dahlen für die Bekanntmachung in InetBib und verweise auf die
Mail von Bernd Schleh vorhin, solche Funde auch dem BIB zu melden.
Viele Grüße
Wolfgang Folter
Zitat von Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Liebe Frau Abrozic
Eine sehr seltsame Angelegenheit. In Entgeltgruppe 8 TV-L - EntgeltO
Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
(Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen) gibt
es gar keine Tätigkeitsmerkmale für Bibliothekare!
Also das was für E 10 im WB-Bereich gilt, gilt hier umgekehrt auch für
eine Eingruppierung nach unten.
Man müsste die Regelungen nach Teil I zur Hilfe nehmen:
Entgeltgruppe 8: "Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen
Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und
vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel
selbständige Leistungen erfordert." Da sind wir aber auch wirklich
ganz bestimmt drunter zu fassen... (eher nicht zu fassen... ) Siehe
hierzu auch:
http://www.dasbibliothekswissen.de/Die-neue-Entgeltordnung-des-TV-L.ht
ml - (das stammt aus dem bekannten Managementhandbuch Umlauf, Konrad:
Die neue Entgeltordnung des TV-L Verlag Dashöfer)
Träger des Museums ist wohl BW - und es wird ja auch selbst der TV-L
herangezogen. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten erzwingen schlicht eine
Eingruppierung in den Teil II - hier liegt also nicht nur ein
moralischer Hund begraben.
Freundlichst mit der üblichen unzerstörbaren Zuversicht Annette Kustos
--
Wolfgang Folter
Personalrat Goethe-Universität (Stellv. Vors.) Bockenheimer Landstr. 133, 60325
Frankfurt (= Sozialzentrum), Zi. 601 - Tel.: 069 / 798-39376 Priv. (-24:00):
069/723372; PR-Sekretariat: 798-17241
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