[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] E9 für Bibliothekare ... Knapp daneben
- Date: Wed, 14 Jan 2015 13:42:25 +0100
- From: Wolfgang Folter <w.folter@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] E9 für Bibliothekare ... Knapp daneben
Liebe Frau Kustos,
ich weiß nicht, was Umlauf schreibt (da ich mich weigere, ein
"Premium-Mitglied" des "Bibliothekswissens" zu werden), aber kurz zur
allgemeinen Klarstellung:
Sie haben recht, dass der Teil II der Entgeltordnung zum TV-L
herangezogen werden muss ("Beschäftigte in ... Bibliotheken ...") und
dass dort keine E 8 zu finden ist.
Was aber tarifrechtlich nicht geht, ist, dann den "Teil I zu Hilfe zu
nehmen" - denn wenn ein Beruf in Teil II geregelt ist, darf nicht auf
Teil I ausgewichen werden (gem. "Vorbemerkung" Nr. 1 Abs. 2).
ABER: es gibt seit 1970 Beschlüsse aller 3 großen öffentlichen
Arbeitgeber über eine "übertarifliche" E 8 (in allen Bibliotheken) und
eine "übertarifliche" E 10 (in wissenschaftlichen Bibliotheken und
Behördenbüchereien) - deren Anwendungen aber "Goodwill" darstellen und
nicht einklagbar sind.
Die TdL weigerte sich 2011 (im Gegensatz zum Bund und Hessen 2014),
diese Eingruppierungen IN die Entgeltordnung des TV-L aufzunehmen,
deshalb finden Sie dort auch eben keine E 8. Aber die TdL hat den
alten Beschluss über "übertarifliche E 8 und 10" Ende 2011 "erneuert",
zu finden auf der Seite
http://www.bib-info.de/kommissionen/keb/tarifvertraege-archiv/laender.html
ABER ABER: diese E 8 liegt (natürlich) unterhalb des BA-Abschlusses
und erfordert "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im
Bibliotheksdienst und selbständige Leistungen" (also auch etwas höhere
Anforderungen als in Teil I der Entgeltordnung, nämlich 50 v.H.
selbstständige Leistungen)
- und das alles ändert deshalb nichts daran, dass die/der gesuchte
Dipl.-Bibl. tariflich nach E 9 gehört und die Ausschreibung des
Linden-Museums eine Frechheit und einen rechtswidrigen Tarifbruch
darstellt!
Ich schließe mich der Hoffnung von Frau Ambrozic ("keine Bewerbungen")
an, danke Frau/Herrn Dahlen für die Bekanntmachung in InetBib und
verweise auf die Mail von Bernd Schleh vorhin, solche Funde auch dem
BIB zu melden.
Viele Grüße
Wolfgang Folter
Zitat von Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Liebe Frau Abrozic
Eine sehr seltsame Angelegenheit. In Entgeltgruppe 8 TV-L - EntgeltO
Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
(Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen) gibt
es gar keine Tätigkeitsmerkmale für Bibliothekare!
Also das was für E 10 im WB-Bereich gilt, gilt hier umgekehrt auch
für eine Eingruppierung nach unten.
Man müsste die Regelungen nach Teil I zur Hilfe nehmen:
Entgeltgruppe 8: "Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen
Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche und
vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel
selbständige Leistungen erfordert." Da sind wir aber auch wirklich
ganz bestimmt drunter zu fassen... (eher nicht zu fassen... )
Siehe hierzu auch:
http://www.dasbibliothekswissen.de/Die-neue-Entgeltordnung-des-TV-L.html -
(das stammt aus dem bekannten Managementhandbuch Umlauf, Konrad: Die
neue Entgeltordnung des TV-L Verlag Dashöfer)
Träger des Museums ist wohl BW - und es wird ja auch selbst der TV-L
herangezogen. Die ausgeschriebenen Tätigkeiten erzwingen schlicht
eine Eingruppierung in den Teil II - hier liegt also nicht nur ein
moralischer Hund begraben.
Freundlichst mit der üblichen unzerstörbaren Zuversicht
Annette Kustos
--
Wolfgang Folter
Personalrat Goethe-Universität (Stellv. Vors.)
Bockenheimer Landstr. 133, 60325 Frankfurt
(= Sozialzentrum), Zi. 601 - Tel.: 069 / 798-39376
Priv. (-24:00): 069/723372; PR-Sekretariat: 798-17241
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.