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Re: [InetBib] E-Books Lizenzmodelle, Herausforderungen und Perspektiven für Öffentliche Bibliotheken
- Date: Thu, 09 Oct 2014 16:15:49 +0200
- From: h0228kdm <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] E-Books Lizenzmodelle, Herausforderungen und Perspektiven für Öffentliche Bibliotheken
Sehr geehrter Herr Delin,
Sie haben im Prinzip recht, wir sollten den Definitionen der Verlage für
e-Books und Bücher nicht zu leichtfertig folgen.
Wir alle wissen, dass e-Books anfangs wie gedruckte Bücher behandelt
werden sollten, damit
1. die Verleger ihre Verwertungsrechte behalten,
2. bei Zitationen die Seite 134 im Werk XY Versionsunabhängig die
identische Textstelle betraf,
3. ein Buch rationell elektronisch erzeugt und bei Bedarf auf Papier
ausgedruckt werden konnte,
4. die Preisbindung gelten sollte,
5. die reduzierter Mehrwertsteuer greift.
Aber plötzlich galten e-Books als Dateien bzw. Dienstleistung, damit sie
im Besitz der Verlage blieben und nur noch ausgeliehen werden konnten.
Ich bin jetzt gespannt, wo die Preisbindung bleibt, wenn Kindle
Unlimited monatlich 9,99 Euro kostet. Mit dieser begrifflichen
Verschiebung haben die Juristen die Bibliotheken und Buchkäufer insofern
enteignet, weil Bibliothekare nun in der Digitalen Bibliothek gar keinen
Bestandsaufbau mehr betreiben können. Früher bekam ein Bibliothekar Geld
zum Bucherwerb, und musste im Katalog exakt nachweisen, was er für
dieses Geld erworben hatte. Nun erlauben die Verlage nur bezahlte
Benutzung, ohne etwas von ihrer Verwertung Geistigen Eigentums abgeben
zu wollen. Wir können gespannt sein, wann diese Entwicklung erneut
umschlägt, denn damit entsteht die Frage, wer die Langzeitarchivierung
übernimmt, wenn die Verlage archivieren, aber beispielsweise in Konkurs
gehen (s. Lockss bzw. Portico). Außerdem wurde inzwischen weitgehend
vergessen, dass geistiges Eigentum der gesamten Menschheit zugänglich
gemacht werden muss, um es zu erwerben, denn sonst bekommt man dafür
kein Urheberrecht, und nur so kann man Plagiate als solche
identifizieren. Ein geheim gehaltenes Wissen kann man nicht plagiieren,
man muss es neu schöpfen bzw. urheben, was oft unsinnige Doppelarbeit
bedeutet. Dies zu verhindern war das Ziel der Onlie-Revolution (Weinberg
Report, 1963).
Früher waren e-Books ganz einfache ASCII-Dateien, in denen man auch
einfach recherchieren konnte, bis das Verlagswesen sie immer weiter
verschlüsselte, um daraus ihre konkurrierenden Definitionen von e-Books
zu machen.
Nun heißt es: "Close The Libraries And Buy Everyone An Amazon Kindle
Unlimited Subscription"
Ich befürchte, ebenso wie Sie, dass noch lange nicht alle Bibliothekare
erkannt haben, worum es hier geht.
MfG
Walther Umstätter
Begrifflichkeit der
Am 2014-10-09 14:58, schrieb Peter Delin:
Für Interessierte aus dem Raum Berlin/Brandenburg hier ein Tipp:
Veranstaltung des Wirtschaftsrats der CDU mit Matthias Ulmer und
Barbara Lison (DBV).
http://www.zlb.de/de/kalender-detail/kalender/e-books.html
Zitat: "...Der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und
Bürgern Bildung und Information zu einfachen und kostengünstigen
Bedingungen zu ermöglichen, stößt durch das derzeitige Urheberrecht an
Grenzen..." - da fragt es sich, warum öffentliche Bibliotheken dieses
Thema dann auf E-Books eingrenzen und nicht alle digitalen Medien ins
Auge fassen, wie das bei wissenschaftlichen Bibliotheken üblich ist
(Stichwort digitale Bibliothek).
Schöne Grüße
Peter Delin
Peter Delin und Ursula Müller-Schüssler
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12203 Berlin
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