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Re: [InetBib] Patronate / Namestag Schutzpatron der Bibliothekare



Manchmal sind die Off-Topic Diskussionen diejenigen, die schon alleine die 
ganze Inetbib-Liste rechtfertigen. Danke an alle für die Bereicherung!
Matthias Ulmer


Am 24.07.2014 um 17:55 schrieb Eric Steinhauer 
<eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Liebe Liste,

ich habe jetzt die Anregung des geschätzten Kollegen Dr. Graf aufgenommen und 
ein wenig in meinen Canonistica geblättert. Die Lage stellt sich nun so dar:
Im alten Kirchenrecht mussten Schutzpatrone nach Maßgabe von c. 1278 CIC/1917 
vom Heiligen Stuhl bestätigt werden. Das gilt aber nicht für jede Art von 
Schutzpatron, sondern nur für Patrone von Orten und Personenvereinigungen. 
Die im Canon genannten "personae morales" entsprechen ungefähr unseren 
juristischen Personen, meinen also rechtlich formierte Personengruppen. Ein 
Berufsstand an sich fällt nicht darunter.

Die Regeln in c. 1278 CIC/1917 gelten seit einem Dekret von Papst Urbam VIII. 
aus dem Jahr 1630 (Decr. auth. 526).

Das ausführliche Handbuch Vermeersch/Creusen, Epitome Iuris Canonici, 4. ed., 
1930 vermerkt darüber hinaus in Bd. 2 unter Nr. 604: "A patronis territorii 
vel personae moralis distiguendi sunt patroni qui quibisdam bonis operibus 
praeficiuntur. Hos, petitionibus antistitum vel societatum annuens, dat et 
promulgat S. Pontifex"

Das bedeutet, dass es neben dem Weg in c. 1278 CIC /1917 eine Bestätitung von 
Patronaten durch den Papst selbst gibt. Offenbar ist das heute noch so in 
Übung, wie das Beispiel von Johannes Paul II. mit den Politikern zeigt. Die 
bei Vermeersch/Creusen angeführten Beispiele betreffen aber keine 
Berufspatronate, sondern Institutionen, eben "bona opera" wie Krankenhäuser 
(Hl. Kamillus), kath. Schulen (Hl. Thomas von Aquin), abe auch die Missionen 
inkl. der Missionare (Hl. Therese von Lisieux). Daraus darf man schließen, 
dass Berufspatronate jedenfalls nicht nach c. 1278 CIC /1917 bestätigt werden 
und auch als päpstliche Entscheidung zumindest ungewöhnlich sind. Ich würde 
daher dabei bleiben, dass es hier allein auf die fromme die Übung und die 
Tradition, nicht jedoch auf eine konkrete römische Entscheidungen ankommt.

Viele Grüße
ste

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