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Re: [InetBib] Patronate / Namestag Schutzpatron der Bibliothekare
- Date: Tue, 22 Jul 2014 10:16:21 +0200
- From: Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Patronate / Namestag Schutzpatron der Bibliothekare
Liebe Liste,
ich habe gestern noch ein paar Bücher gewälzt und bin mir ziemlich
sicher, dass der gestrige Laurentius NICHT als Patron der Bibliothekare
gilt. Der Hinweis von Schwibach bei kath.net
(http://www.kath.net/news/30725) ist offenbar ein Irrtum. Ich habe die
Ansprache Benedikts XVI. nachgelesen; von einem Patronat für
Bibliothekare war da keine Rede. Ein Kapuziner wäre auch wenig passend,
zumal der Orden gerade in der Frühzeit aus Gründen der Armut ein eher
distanziertes Verhältnis zum Buchbesitz hatte.
Der frühchristliche Diakon Laurentius hingegen wird als Patron der
Bibliothekare und Archivare angerufen, weil der damals in der Gemeinde
für die Verwaltung der Kirchebücher zuständig war und als Diakon ohnehin
eine verwaltende und zuteilende Tätigkeit ausübte, ganz so wie die
damaligen Bibliothakare. In der Benediktsregel wird in 48,16 die Praxis
der "Ausgabe der Bücher" für die Lektüre in der Fastenzeit beschrieben,
was angedeutet, dass Bücher wie Vorräte verwahrt und gegebenenfalls zur
Nutzung zur Verfügung gestellt wurden.
Interessant ist der Hinweis von Klaus Graf auf die Tätigkeit der
Ritenkongregation/Gottesdienstkongretation. Allerdings meine ich, dass
man hier unterscheiden muss. Ein förmliches Verfahren zur Feststellung
oder Genehmigung von Patronaten als alleinige Möglichkeit, dass es
solche Patronate gibt, kennt die katholische Kirche meines Wissens
nicht. Patronate ergeben sich entweder als fromme Übung (so war es wohl
bei den Bibliothekaren) oder durch förmliche Ernennung. Die förmliche
Ernennung hängt eng zusammen mit liturgischen Konsquenzen, die vor allem
bei Ortspatronen eine Rolle spielen. So gilt deren Festtag als Hochfest
(mit liturgischen Besonderheiten) und verdrängt gegebenenfalls andere
Feste. Insoweit ist die Beteiligung der Ritenkongregation bei der
Einführung von Patronaten notwendig. Für die fromme Verehrung von
Berufspatronen ergeben in aller Regel keine besonderen liturgischen
Konsequenzen, so dass hier die zuständigen römischen Stellen allenfalls
im Falle von Mißbräuchen eingreifen.
Ein Wort noch zu Wiborada und Katharina von Alexandrien. Der in der
Regel sehr zuverlässige Namenstagskalender von Torsy/Kracht vermerkt,
dass Laurentius (Diakon) der Patron der Bibliothekare, Wiborada und
Katharina von Alexandrien hingegen für die Bibliotheken zuständig sind.
Schöne Grüße
ste
--
Prof. Dr. Eric W. Steinhauer
Dezernent für Medienbearbeitung
Fachreferent für Allgemeines, Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft
Fernuniversität in Hagen - Universitätsbibliothek
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