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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



On Fri, 27 Jun 2014 13:20:34 +0000
 "Upmeier Arne Dr. TU Ilmenau" <arne.upmeier@xxxxxxxxxxxxx>
wrote:
Liebe Liste,

ich habe offenbar mit der Verwendung des Ausdrucks
"geschlossenes Magazin" in meiner Mail bei einigen Lesern
ein Missverständnis ausgelöst. Mit dem geschlossenen
Magazin ist nur gemeint, dass das Buch nicht länger im
Freihandbereich steht, sondern über den OPAC bestellt
werden muss. Es wird dann zur freien Ausleihe
bereitgestellt. Es handelt sich also keinesfalls um einen
"Giftschrank". - Das Umstellen in einen "Giftschrank"
würde ja auch allem widersprechen, was ich sonst in
meiner Mail geschrieben und in den verlinkten Interviews
gesagt hatte. Mir geht es ja gerade darum, dass auch
solche Texte zugänglich bleiben.

Bei dieser Gelegenheit noch eine kurze Erwiderung zu den
datenschutzrechtlichen Erwägungen von Eric Steinhauer
(wobei der "Datenschutz-Hysteriker" von Klaus Graf kaum
einer Kommentierung bedarf: Datenschutz ist wichtig und
der Einsatz dafür sollte keiner Rechtfertigung bedürfen).

Das EuGH-Urteil zum angeblichen Recht auf Vergessen zeigt
doch eindrücklich, dass solche Banalitäten wie "Datenschutz
ist wichtig" im digitalen Kontext nicht wirklich
weiterhelfen. Ich verweise zu Auswüchsen des Datenschutzes
auf meine Berichterstattung unter

http://archiv.twoday.net/topics/Datenschutz/

Es besteht nämlich nicht nur ein rechtliches
Interesse der jeweiligen Fakultät, nicht mit
erschlichenen Prüfungsleistungen assoziiert zu werden
(z.B. VGH Kassel BeckRS 1999, 23273), sondern auch ein
Interesse der Öffentlichkeit, wissen zu können, wer
welchen Titel zu Recht oder Unrecht führt (§ 132a StGB).

Ich finde, der Respekt vor dem Adressatenkreis in INETBIB
gebeut, auf solche Herrschaftsgesten zu verzichten. Es ist
ja schön, dass sich die Hochschule in Ilmenau den "Beck"
und damit die BeckRS leisten kann - ganz viele Bibliotheken
in dieser Liste und LeserInnen haben aber keinen Zugriff
darauf. Mit dem Aktenzeichen kommt man innert Sekunden auf
frei zugängliche Quellen.

Korrekt wäre also nur gewesen:

z.B. VGH Kassel http://openjur.de/u/292512.html

oder

VGH Kassel
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE110039900%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
bzw. mit Kürzungsdienst als Service für das Publikum
angesichts der langen URL, die höchstwahrscheinlich
umbrochen wird:
http://goo.gl/iDXcto

oder

z.B. VGH Kassel Beschluss vom 23.09.1999 - 8 TZ 4151/98 via
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20TZ%204151/98

oder ähnlich.

Klaus Graf
 

-- 
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