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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



Sehr geehrte Frau Noeske,

es gibt auch "sportliche Gründe" für ein Umstellen zumindest aus dem Freihandbereich heraus.

Eine Tages erschien in einem Kölner Verlag ein neuer BGB-Kommentar, von dem alsbald bekannt wurde, dass ein nicht unbedeutender Abschnitt von einem Mitarbeiter des angeblich verfassenden Professors aus einem bekannteren BGB-Kommentar eines Münchener Verlag mehr oder minder abgeschrieben war. Ähnliches hatte jemand einige Jahre vorher mit einem Kommentar zum Gerichtskostengesetz geschafft. Es gibt immer wieder Nutzer, die selbst gerne solche "Kuriositäten" besäßen, weshalb manche Bibliothek schon aus Gründen der Erhaltung ihres Bestandes gut daran tut, solche bekannt gewordenen Fälle "in Ausleih-Schutz zu nehmen".

Mit freundlichem Gruß
Dietrich Pannier


Dietrich Pannier
D-75015 Bretten



Am 25.06.2014 21:03, schrieb Felicitas Noeske:
Sehr geehrter Herr Meier,
warum sollten Druckwerke, bei deren Verfasser ein Titelentzug erfolgte, ins "geschlossene Magazin"? Seit Urzeiten sind Schriften doch voller Irrtümer und Fehler, auch voller Schummeleien - und gehören allein deshalb doch ans Licht, oder? Irrtümer, Fehler und Schummeleien verbreiten sich auch ohne Giftschrank; und nichts bereitet mehr Vergnügen, als anderen in Vergangenheit und Gegenwart auf die Schliche gekommen zu sein; oder irre ich mich da?:-) Herzlichen Gruß,
Felicitas Noeske


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