[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Buch-Scanner im Benutzungsbereich
- Date: Fri, 13 Sep 2013 16:20:12 +0000
- From: "Fey, Christian" <Fey@xxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Buch-Scanner im Benutzungsbereich
Liebe Frau Lamey-Utku,
Aus der Benutzungsordnung des Ibero-Amerikanischen Institutes:
Das Fotografieren, Filmen und Scannen von Bibliotheksmaterialien mit eigenem
Gerät für
eigene, nichtkommerzielle Zwecke ist in allgemeinen Lesesaalbereich en
grundsätzlich erlaubt.
Das Fotografieren, Filmen und Scannen von Materialien der Sondersammlungen ist
nur nach
vorheriger Erlaubnis zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Fey
--
___________________________________________________________
Christian Fey
Bibliothek, Referat Benutzung
Ibero-Amerikanisches Institut - Preußischer Kulturbesitz
Potsdamer Straße 37
10785 Berlin
Telefon: +49 30 266 45 2202
Telefax: +49 30 266 35 1550
fey@xxxxxxxxxxxxxxxxx
www.iai.spk-berlin.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
Caroline Lamey-Utku
Gesendet: Freitag, 13. September 2013 09:35
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Buch-Scanner im Benutzungsbereich
Liebe Liste,
ich bin erst seit dem Frühjahr diesen Jahres mit hier dabei, lese vieles mit
Interesse, aber der Umgangston auf dieser Liste hat mich schon bald verwundert
und er geht mir jetzt langsam dermaßen auf die Nerven, dass ich kurz davor bin,
wieder auszusteigen!
Schade um diese doch so praktische Möglichkeit, sich kurz und schnell
gegenseitige Tipps zu geben und Informationen zu verschaffen...
Zur Sache hier: Wir als kleine, öffentlich zugängliche Spezialbibliothek, die,
im Rahmen eines Forschungsinstituts, nur einen begrenzten Etat hat und die
Anschaffung eines Buch-Scanners bis jetzt schlicht nicht würde durchsetzen
können, müssen schon immer von den Kunden Geld für's Kopieren verlangen und das
wird sich auch mit einem Scanner nicht verändern können. Das Gerät muss
schließlich finanziert werden und die Bibliothek ist nur eine Abteilung eines
Hauses, das seine Hauptaufgabe nicht in der bibliothekarischen Dienstleistung
nach außen sieht!
Die Benutzung von Handys ist bei uns im Lesesaal nicht erlaubt, da gleichzeitig
Archivbestände benutzt werden, aus denen nur im Auftrag kopiert werden kann,
aber den jungen Menschen ist das kaum mehr vermittelbar und sie fragen sich,
warum sie die gewünschten Buchseiten nicht einfach fotografieren dürfen! Die
brauchen dann auch keinen Buch-Scanner dafür! Interessant wären hier für mich
tatsächlich Rückmeldungen, wie die Benutzung dieser immer besser werdenden
Handy- und Laptop- und Sonst-wo-Kameras geregelt ist!
Mit den besten Grüßen
Caroline Lamey-Utku
aus der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin
Am 12.09.2013 19:37, schrieb Klaus Graf:
Ich greife sie doch auch nicht persönlich an, obwohl mir ihr
tantenhaftes Getratsche vermutlich ebenso auf den Nerv geht wie meine
Auslassungen ihnen. Lesen sie bitte den Beitrag, der eine klare
sachliche Aussage hat und keine persönlichen Angriffe enthält. Und
sparen sie sich ein für allemal irgendwelche erzieherischen Maßnahmen.
Sie sind nicht die listengouvernante.
Grüße aus Oberschönenfeld OCist
Klaus Graf
On Thu, 12 Sep 2013 09:32:42 +0000
Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
hallo,
wieso rechtfertigen sich Bibliotheken bloss immer, wenn Herr G. mal
wieder ungebeten den Retter des Bibliotheksnutzers oder der
Informationsfreiheit spielt.
Jede Bibliothek hat schlicht im Rahmen der einschlaegigen Normen das
Recht und haeufig auch gar keine andere Wahl Services und Einnahmen
nach einem fuer Haus und Nutzungsklientel passenden Konzept zu
gestalten.
So kann es bei kleineren Bibliotheken durchaus sinnvoll sein, die
Kosten fuer einen Bookeye etc, die uns wohl bekannt sind.... so etwas
zu refinanzieren oder Einnahmen damit zu generieren, waehrend eine
andere vielleicht entscheidet, das gerade nicht zu tun, weil das
schlecht zum Dienstleistungskonzept passt.
Im Allgemeinen sind WBs damit immer noch kostenfrei.
Im Uebrigen ist es schade, wenn man als Fragesteller hier sofort mit
Urteilen behangen oder blossgestellt wird.
Vielleicht ist es auch Anderen nicht entgangen, dass hier immer
weniger gefragt wird...
Ich ueberlege mir das auch langsam.
Eine etwas offenere weniger baerbeissige Frage- und Fehlerkultur tut
der "Informationsfreiheit" sehr gut und ich verstehe mich als
Bibliothekar nicht als Funktionierbutton fuer auf Empoerung oder
Annahme der Schuld des Anderen gepraegte Konzertteilnehmer.
Zur Sache selber: bei Entwicklung der KostO stelle ich mir die Frage
auch... die urspruengliche Autorin bestimmt auch und auch ich freuen
sich ueber direkte Antworten zum Thema: wie reagieren die realen
Nutzer auf etwaige Gebuehren? Wie hoch sind diese? etc
Uebrigens: Kopierer waren immer kostenpflichtig ...
Gruss
A. Kustos
liebe Frau Spies: Ihre Mitteilung ist nicht von meiner allgemeinen
Aeusserung irgendwie negativ beruehrt. Gruss
Am 12.09.2013 um 10:55 schrieb "Spies, Carola"
<Carola.Spies@xxxxxxxxxx>:
Liebe Liste, lieber Herr Graf,
die Nutzung der Aufsichtscanner an der ULB Düsseldorf
ist seit Mai 2011 kostenlos möglich. Im Laufe der nächsten Wochen
werden wir unser Angebot um 6 weitere Scanner ausbauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf Carola Spies
Date: Wed, 11 Sep 2013 13:08:18 +0200
From: "Klaus Graf"
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>>
To: "Internet in Bibliotheken"
<inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>>
Subject: Re: [InetBib] Buch-Scanner im
Benutzungsbereich
Message-ID:
<web-212249542@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:web-212249542@xxxxxxxxxxxxxxx>>
Content-Type: text/plain;charset=iso-8859-1
Leider zockt auch die UB Freiburg, die lange kostenlose
Scans anbot, jetzt ihre Benutzer ab (wie auch die UB
Düsseldorf von Anfang an und alle Archive, soweit ich
weiß). Allerdings dürften die meisten der
Buchscanangebote
in Unibibliotheken nach wie vor kostenlos sein und das
ist
gut so.
Buchscanner in Form von Aufsichtsscannern tragen dem
öffentlichen Interesse an der Bestandserhaltung der
Bücher
Rechnung, weshalb davon abgesehen werden sollte, die
Kosten
der Scans auf die einzelnen Nutzer umzulegen.
Klaus Graf
______________________________________________
Universitaets- und Landesbibliothek Duesseldorf
Stabsstelle Oeffentlichkeitsarbeit
Universitaetsstrasse 1, Geb. 24.41
D-40225 Duesseldorf
Tel : 0211/81-15641
Fax : 0211/81-13054
Email: Carola.Spies@xxxxxxxxxx
______________________________________________
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
--
***************************************************
Caroline Lamey-Utku
Institut für Zeitgeschichte
Stellvertretende Bibliotheksleitung
Leonrodstr. 46b
80636 München
Tel.: (089)12688-147
Fax: (089)12688-191
lamey@xxxxxxxxxxxxxxx
http://www.ifz-muenchen.de
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.