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Re: [InetBib] Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. Jahrhundert als Herausforderung für Bibliotheken



Sehr geehrter Herr Umstaetter,

ich kann Ihren Ausfuehrungen bis zum letzten Absatz folgen, muss jedoch den 
geisteswissenschaftlichen Fokus durchaus sehen. In der Informatik ist die 
Halbwertszeit von Wissen etwa 5 Jahre, d.h. nach 5 Jahren ist 50 Prozent des 
Wissens wertlos geworden. Das ist gerade die zeitliche Laenge eines Bachelor- 
und Masterstudiums. Ausserdem muessen Ingenieure vorhandenes und neu zu 
findendes Wissen auf die Loesung gestellter Probleme anwenden, und das ist 
individuell immer wieder neu eine Herausforderung, auch bei oft gleichen 
Problemstellungen quer durch die Welt. Insofern - nur wer es wirklich begriffen 
hat und sich tief engagiert hat, kann dann etwas vorweisen und glaubhaft 
vertreten.  Und darauf koennen wir durchaus bauen, wenn Leistungen bewertet 
werden muessen. Das Lesen von Werken, die sich mit aehnlichen Problemstellungen 
befasst haben, ist da gerade erwuenscht, eben weil es selten "dieselbe" Loesung 
gibt. Im Gegenzug sind neue theoretische Erkenntnisse seltener als in anderen 
Sphaeren der Wissenschaft. Es kann also auch seltener Thema von 
Graduierungsarbeiten sein, theoretische Konzepte aufzuarbeiten. (Etwa 
'Unterstuetzung von Unicode in Betriebssystemen und Anwendungssoftware' oder 
aehnliches.)
In der Informatik (und Mathematik) gibt es also weniger Sorgen mit 
Vollplagiaten oder Grossplagiaten in der Stufe der Graduierungsarbeiten. Wobei 
die Erziehung zu ethischem Arbeitsverhalten Schwerpunkt im Studium ist.

Ein weiterer Punkt ist, dass noch immer mit der Bachelor- oder Masterarbeit die 
Berufsbefaehigung nachgewiesen werden muss. Es muss nichts absolut "Neues" 
dabei auf der grossen Skala erwiesen werden. Und Menschen brauchen aus meiner 
Sicht einen anerkannten beruflichen Abschluss, besonders in Dtl. (siehe 
Aussiedler aus Osteuropa und deren Abschluesse, einige DDR-Abschluesse, 
nicht-EU-Abschluesse), um einmal eine Familie ernaehren zu koennen. Diesen 
unter den Vorbehalt der spaeten Nachpruefung zu stellen, halte ich fuer sehr 
bedenklich. Soetwas sind eher Tatsachenentscheidungen am Abschlusstag des 
Studiums. Und die Beurteilenden koennen sich nur fit machen, das Wissen der das 
Studium Abschliessenden zu verifizieren, ohne Weltbibliotheken vorher 
sprachuebergreifend nach UEbereinstimmungen von Textstellen maschinell 
durchforsten zu muessen. 

Betrugsmoeglichkeiten gibt es auch andere: Ghostwriter, 'kreative' 
UEbersetzungen aus Fremdsprachen - um zwei zu nennen. Einige beherrschen auch 
die kreative sprachliche Umformulierung 'on the fly'. Das wird auch in Zukunft 
nicht alles gefunden werden koennen. Und die Beurteilenden haben objektiv das 
Risiko, der mangelnden Sorgfalt im Pruefungsprozess bezichtigt zu werden. 

Ich wuerde also den Fokus lieber auf neue kreative Werke und Loesungen setzen, 
die Menschen nuetzlich sind. Und auf gut ausgebildete junge Menschen.

Geheimhaltung von Wissen, wirtschaftliche Verwertung, Rechte und Pflichten in 
diesem Umfeld, Umtriebe etc. sind noch einmal andere Fragen. Ob individuell 
oder institutionell oder staatlich. Das hat auch lange Geschichten. 

Soviel, ich muss arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Frank.
--------------------------------


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
h0228kdm
Gesendet: Samstag, 7. September 2013 18:44
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Schlechte Bücher? Publikationsmöglichkeiten im 21. 
Jahrhundert als
Herausforderung für Bibliotheken

Sehr geehrter Herr Frank,

die unterschiedlichen Reglungen bei der Verffentlichung von 
Qualifikationsarbeiten muss man
historisch sehen. Bachelor-, Diplom-,
Magister- oder Master-Arbeiten galten bislang (als das Publizieren noch teuer 
und aufwendig
war) nicht als publikationsfhige Arbeiten, da sie nur zeigen sollten, dass 
die Autoren damit
nachweisen, dass sie auf dem Stand des Wissen zur Abgabezeit sind. Sie 
mussten also keine
neuen Thesen aufstellen und verteidigen, wie es Aufgabe bei Dissertationen 
ist. Das sie es
trotzdem oft taten, ist eine andere Frage.
Sinnvollerweise waren diese Arbeiten auch oft nur berprfungen von bereits 
publizierten
Erkenntnissen, im Sinne der Selbstkontrolle der Wissenschaft. Um die Qualitt 
der
Dissertationen zu sichern, mussten diese erst durch die Promotion bzw. den
Prfungskommissionsvorsitzeden frei gegeben werden. Waren die Thesen nicht zu 
verteidigen, kam
es auch zu keiner Verffentlichung. Es wurde mglichst streng auf Schpfungshhe 
geachtet. Nur am
Rande sei noch angemerkt, dass bei Habilitationen die Autoren meist schon so 
viel
Verffentlichungen hatten bzw. haben, dass die Habilitation meist ein Resmee 
aus diesem Fundus
an publizierter wissenschaftlicher Erfahrung (inklusive Dissertation) ist. 
Trotzdem wurde in
der Habilitation noch einmal darauf geprft, ob der Autor geeignet ist die 
jeweilige
Lehrmeinung didaktisch und state-of-the-art zu vertreten.

Nun ist die alte Form der Publikationsbegrenzung auf Papier inzwischen eher 
anachronistisch,
da das heutige Publikationswesen dazu gefhrt hat, dass z.B. Autoren von 
Bachelor-Arbeiten
rascher und einfacher Urheber und Verwertungsrechtebesitzer werden knnen (wie 
auch jeder Laie,
der sein mediales Elaborat ins Netz stellt) als Promovenden. Auch im 
wissenschaftlichen
Publikationswesen ist die sog. Kleine Mnze des Urheberrechts immer kleiner 
und das Recht auf
Publikation immer demokratischer geworden. Es geht immer weniger um wirklich 
neue Erkenntnisse
und Schpfungshhe, aber immer fter um die Miteinflussnahme auf das 
Public-Domain-Wissen in der
Big Science. Schon der Vortrag von Dr. Graf, mit der Verbreitung in Inetbib, 
ist dafr ein
schner Beleg. Insbesondere durch seinen Verweis (bzw. die Frage) auf den 
Gemeinschaftsblog
Archivalia  wer war da schonmal drauf?

Welche neuen Erkenntnisse in unserer Gesellschaft wirklich virulent werden, 
zeigt sich nicht
mehr dadurch, wer noch zu Wort kommen darf, wie frher, sondern wer sich in 
der schriftlichen
Diskussion mit seiner Argumentation so durchsetzen kann, so dass er immer 
mehr Autoren findet,
die bereit sind fr das neue Wissen die Verantwortung mit zu bernehmen, denn 
jedes Wissen
bringt fr die Menschheit neue Verantwortung, was man biblisch als Erbsnde 
bezeichnet ;-) Schon
die Vervielfltigung und Verbreitung einer Information bedeutet bekanntlich 
eine solche
Verantwortungsbernahme durch die Verlage.

Neben der Flut an Einflussnahme auf die Meinungen in unserer Gesellschaft 
(insbesondere
dadurch, dass immer fter die Sender, und nicht die Empfnger, die 
Informationsverbreitung
bezahlen) gibt es auch eine zunehmende Geheimhaltung, die ja auch dazu fhren 
kann, dass die
Publikationen von immer mehr neuen Erkenntnissen, wie Sie Herr Frank richtig 
schreiben, nicht
publiziert werden, weil die Autoren es nicht erlauben. Sie nehmen aber damit 
in Kauf, nicht
als Urheber in die Geschichte eingehen zu knnen, denn man kann geistiges 
Eigentum nur
erwerben, wenn man es der Gesellschaft allgemein zur Verfgung stellt
(http://libreas.eu/ausgabe18/texte/01umstaetter.htm).

So lange also viele Prfungsarbeiten, wie bisher, geheim gehalten werden, 
knnen ihre Themen
also immer wieder neu vergeben werden, ohne dass jemand etwas von den 
Ergebnissen erfhrt, und
die Gutachter bekommen ein Wissen, das nur sie haben ;-) Ich habe aber auch 
schon erlebt, dass
Studierende so von einer Arbeit Kenntnis erhielten, die ich nicht kennen 
konnte, aber die die
gleiche Thematik hatte, die ich vergab. Das ist die wahre Crux die Herr Graf 
anspricht.
Spannend wird es, wenn ein Student Kenntnis von einer mit sehr gut 
beurteilten Arbeit erhlt,
sie an einer andere Hochschule als Prfungsarbeit einricht und ein ungengend 
bekommt, obwohl
bzw. weil die Gutachter gar nicht wissen, dass die Arbeit schon einmal 
beurteilt worden war.
Das wird zwar sicher nicht oft auftreten, weil der Student ja zugeben msste, 
dass er ein
Plagiat betrieben hat, aber es soll ja Journalisten geben, die sich durch so 
bse Tests einen
Namen machen. (Ich hatte dieses Vergngen in meiner Schulzeit, als ich mal aus 
Zeitmangel, in
einem Hausaufsatz aus einem Lehruch wrtlich abgeschrieben hatte, woraus meine 
Physiklehrerin
erkannte, dass der Autor des Lehrbuchs (R. W. Pohl), einen deutlichen Mangel 
an physikalischer
Begabung zeigt ;-) Das Problem ist also nicht neu, es wird aber durch copy & 
paste immer
gravierender, denn die meisten Menschen wissen doch gar nicht mehr, was sie 
in ihren Texten
alles zusammen kopiert haben, weil sie die Zitate in ihrer Textverarbeitung 
sammeln und nicht
in Volltextdatenbanken, mit Zitat und Quelle. Das ging sicher nicht nur Herrn 
Guttenberg so,
und bekanntermaen kamen seine Kritiker auch nicht zu einem "Summa cum laude".

MfG
Walther Umsttter


Am 2013-09-07 14:44, schrieb "Michael Frank":
Sehr geehrter Herr Graf,
Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Blogs,

ich moechte kurz einige Fakten und Gesichtspunkte zusammentragen, die
meiner Sicht als Verantwortlicher an der HTWK Leipzig, Fakultaet
Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften, entstammen. Ihre
Ausfuehrungen enthalten die eine Seite der Forderungen von
OEffentlichkeiten, es gibt noch einige andere nicht so offensichtliche
Aspekte, die Hochschulen beeinflussen koennten.

Zum einen ist es das Urheberrecht. Die Studentin und der Student
besitzt grundsaetzlich das Urheberrecht an ihrer/seiner
Graduierungsarbeit, und nicht die Bildungseinrichtung. Er/sie darf
ohne Angabe von Gruenden z.B.
sein/ihr Werk mit einem Sperrvermerk belegen, der fuer die Hochschule
rechtsverbindlich ist. Dann kommen die Belegexemplare davon bei uns
bis zur Vernichtung in den Panzerschrank. Und die Gutachter sind durch
gesetzliche Vorschriften zur Wahrung des Dienstgeheimnisses gebunden.
Die Hochschulgesetze der Laender ermaechtigen meines Wissens nicht,
zwangsweise die UEbergabe einer Kopie der Graduierungsarbeiten an
Bibliotheken zu erzwingen. Dasselbe gilt fuer digitale
Veroeffentlichungen. Und Pruefungsunterlagen muessen einerseits
aufbewahrt werden, gewisse Fristen, andererseits duerfen Sie auch
spaeter nicht veroeffentlicht werden.
Persoenlich bin ich fuer die Wahrung der Buergerrechte.
Und die Partnerbetriebe, die wir haben, haben bisher keine Einsicht in
unsere Graduierungsarbeiten verlangt - seltsam. Auch
Nichtpartnerbetriebe nicht.

Bei Promotionen liegt der Fall etwas anders, da gibt es wenige Gesetze
dazu. Die Promotionsordnungen werden sich von den Fakultaeten und
Senaten der Universitaeten immer noch in freier Tradition gegeben, und
der Staat verzichtet auf eine vorschreibende Rechtsaufsicht.
(Zumindest ist mir kein staatlicher Einspruch je begegnet. Maximal die
Justitiare der Universitaeten und die Selbstzensur der Professoren als
Personengruppe verhindern Unzeitgemaesses. Weniges steht im
Hochschulgesetz des Bundeslandes. In den Gremien haben Professoren
meist die einfache Mehrheit.) Deshalb kann dort auch drinstehen, dass
nur die Abgabe von Pflichtexemplaren binnen X Wochen nach der
Verteidigung zum Erhalt der Doktorurkunde und zum Fuehren des
Doktortitels berechtigt, sonst wird er versagt. (Von den Kosten
schweigen wir.)
Frage: Sollen wir das auch bei Bachelor- und Masterarbeiten so machen?
Der Unterschied bei den Finanzaufwendungen ist z.B., das nur eine
Minderheit der Studierenden BAFoeG bekommt und etwa 30 Prozent der
Studierenden bei uns nur studieren koennen, weil sie nebenher arbeiten
gehen. Im Masterstadium steigt das auf ueber 70 Prozent im
Abschlussjahr.
Ich persoenlich bin dagegen, die Graduierung nochmals vom Geldbeutel
abhaengig zu machen.

Dann kommt noch der Druck der Gesellschaft dazu. Die geburtenschwachen
Jahrgaenge (zumindest im "Osten") fuehren dazu, dass die
Zulassungsbedingungen zum Studium immer mehr gelockert werden
(teilweise durchaus demokratisch). Natuerlich sinkt die Qualitaet der
BewerberInnen ab, ein Jahrgang 1. Semester Informatik Bachelor hatte
z.B. den Zugangsdurchschnitt 3,2 (das Dach liegt bei 4,0). Weiterhin,
das neue Saechsische Hochschulfreiheitsgesetz sieht z.B. das
Schliessen von Zielvereinbarungen des SMWK mit den Hochschulen vor, in
denen bei Androhung einer finanziellen Bestrafung gefordert werden
soll, dass ein gewisser Ratio von Immatrikulierten zu Absolventen
eingehalten werden soll (und bei Strafe des Untergangs dann auch
eingehalten werden muss).
Das treibt bei uns erste Blueten. So wird versucht,
Mathematiklehrenden Pruefungen zu entziehen, in harten
Ingenieurwissenschaften. (Ich persoenlich erwarte in Zukunft mehr
"einstuerzende Neubauten".)

Um nicht missverstanden zu werden - an der HTWK heisst Dienst als
HochschullehrerIn gewoehnlich, 12 Stunden Arbeit am Tag und Opferung
eines Tages des Wochenendes fuer Arbeit. "Bequem" ist hier keiner,
sonst sagen ihm/ihr die Studierenden schon Bescheid, ggf. ueber die
Gremien.
Und es ist sehr kreativer Dienst, auch didaktisch. Das
Betreuungsverhaeltnis liegt bei 1 zu 30 bis 1 zu 50. Studienrichtungen
mit schlechtem Schluessel muessen sich anhoeren, dass ihr weiteres
Betreiben unoekonomisch sei.

Insofern moechte ich den Ball einmal wieder in die Luft werfen und
"die Bibliotheken" fragen, ob sie nicht an den Fakultaeten um die
UEbertragung der Rechte an Graduierungsarbeiten werben, zumindest aber
ueber ein Einstellungsrecht bei ihnen informieren wollen. Und auch das
Bibliothekswesen, ja jede Bibliothek, koennte einen Verlag a la VDM
"gruenden" (muss sie ja gar nicht, Rechteuebertragung reicht,
gebuehrenpflichtige Fernleihe fuer Kopien deckt die Kosten), der
Graduierungsarbeiten 1-zu-1 vom Absolventen zum Druck annimmt.
Ob die Verlage sich nach Noten, Bewertungen, Gutachten erkundigen,
sind gute Fragen. Ich habe noch von keiner Anfrage an unsere Fakultaet
diesbezueglich gehoert, Auskuenfte wuerden aber auch unter den
Datenschutz fallen. Man muesste es im Einzelfall mit Manuskripten
einmal selbst per Einreichung in Verlagen testen.

Also: Bibliotheken koennten durch Werbung und Einholung von Rechten
eine neue Zuverdienstquelle im Bereich der Graduierungsarbeiten unter
der Promotionsstufe erschliessen. Oder?

Die Betriebe wuerden in ihre Praktikumsvertraege dann aber auch
aufnehmen, dass Geheimhaltung pauschal Pflicht wird, was bei uns 80
Prozent etwa der Arbeiten betreffen wuerde.
Und unsere Hochschulbibliothek sammelt meines Wissens bereits
Graduierungsarbeiten und laesst sich die Rechte ueberschreiben, und
zwar von den AutorInnen.

Andererseits, nach der Causa "Gutenberg" werden immer mehr Studierende
von ihrem Recht auf Sperrklausel Gebrauch machen. Wer laesst sich im
Leben schon gern boese ueberraschen. Das wuerde ja auch ihre/seine
Kinder dann oekonomisch betreffen. Bisher sind es nur vertraglich
begruendete Faelle, in denen es Sperrklauseln bei uns gibt, also ist
Ehrlichkeit der AutorInnen vorhanden. Und wir verlangen die Arbeit als
PDF-Datei.
(Ketzerisch koennte ich fragen: Haben eigentlich alle
BibliothekarInnen hier im Blog ihre Graduierungsarbeit veroeffentlicht? Wie 
viel Prozent?
Meine Diplomarbeit ist inhaltlich in einer wissenschaftlichen
Zeitschrift
nachzulesen.)

Mit dieser versoehnlichen Note moechte ich schliessen und bitte um
Nachsicht, wenn ich mit Ihnen, Herr Graf, nicht voll uebereinkommen
kann, und wenn ich nicht alle guten Ideen Ihres Vortrags hier
ausreichend wuerdigen konnte.

Schoenes Wochenende und gute Erholung. Ich muss jetzt vier Manuskripte
von Graduierungsarbeiten schaffen, ueber 250 Seiten. Inhaltlich, nicht
nur lesetechnisch.

Mit freundlichen Gruessen
Michael Frank.

Studiendekan Medieninformatik, und ab 07.10.2013 auch
Bibliotheksinformatik zusammen mit den KollegInnen vom Studiengang
"Bibliotheks- und Informationswissenschaften" natuerlich - ein echtes
Kooperationsprojekt.


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Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> schrieb :

Da mein Vortrag auf der 34. Tagung der AG sportwissenschaftlicher
Bibliotheken am 4.9.2013 hier des fteren diskutierte Themen betrifft,
dokumentiere ich ihn im Volltext.

Klaus Graf

...

Sorry, um die Einreichungsgrenze von 35 Kilobyte einhalten zu koennen,
muss ich fuer den eigentlichen Betrag auf den Original-Blog-Eintrag
verweisen.
M.F.


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