Na so was aber auch! Da tut sich was, und keiner bekommt es mit. Gestern im
Bundestag wurde über folgenden Text beraten:
Entwurf eines . Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Vom . 2012
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes
In § 137k des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273),
das zuletzt
durch Artikel 2 Absatz 53 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S.
3044) geändert
worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2012" durch die Angabe "31.
Dezember 2014"
ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 6. November 2012
Wer jetzt nur Bahnhof versteht: es geht um die Verlängerung des zeitlich
befristeten § 52 UrhG. Hä? Ist das nicht die Regelung, um die bereits mehrere
Prozesse geführt wurden, wobei der BGH erst jüngst den Streit Ulmer-Verlag
gegen UB Darmstadt zum EuGH weiterverwiesen hat? Richtig, that's it!
MfG
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law /
Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
--
http://www.inetbib.de