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Re: [InetBib] Gestern in Berlin
- Date: Thu, 8 Nov 2012 08:09:36 +0000
- From: Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Gestern in Berlin
Stimmt, lieber Herr Ulmer, da haben Sie vollkommen recht. Meine Verwirrung
rührt daher, daß es mittlerweile so viele Prozesse gegen Bibliotheken und
Universitäten gibt. Gegen den § 52a UrhG ziehen derzeit der Kröner-Verlag und
die VG Wort in getrennten Verfahren vor die Gerichte. Vielleicht trägt zu
meiner Verwirrung auch bei, daß der klagende Kröner-Verlag anwaltlich durch
eine Person vertreten wird, deren Namen mit dem Ihren, lieber Herr Ulmer, eine
gewisse lautliche Ähnlichkeit aufweist. Natürlich ist das reiner Zufall und
vermag selbstredend meine Verwirrung nicht zu entschuldigen. Also: mea culpa,
sorry, dumm gelaufen!
MfG
Dr. Harald Müller
Mail: hmueller@xxxxxxx
-----Original Message-----
From: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias
Ulmer
Sent: Wednesday, November 07, 2012 11:15 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Gestern in Berlin
Kleine Korrektur, lieber Herr Müller, die Entfristung betrifft 52a, das
Verfahren das Sie zitieren betrifft 52b.
Gruß
Matthias Ulmer
Am 07.11.2012 um 13:57 schrieb Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>:
Na so was aber auch! Da tut sich was, und keiner bekommt es mit. Gestern im
Bundestag wurde über folgenden Text beraten:
Entwurf eines . Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Vom . 2012
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes
In § 137k des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273),
das zuletzt
durch Artikel 2 Absatz 53 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S.
3044) geändert
worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2012" durch die Angabe "31.
Dezember 2014"
ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 6. November 2012
Wer jetzt nur Bahnhof versteht: es geht um die Verlängerung des zeitlich
befristeten § 52 UrhG. Hä? Ist das nicht die Regelung, um die bereits mehrere
Prozesse geführt wurden, wobei der BGH erst jüngst den Streit Ulmer-Verlag
gegen UB Darmstadt zum EuGH weiterverwiesen hat? Richtig, that's it!
MfG
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
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