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Re: [InetBib] BGH und EuGH bzgl. 52b



On Thu, 20 Sep 2012 17:42:17 +0200
 Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Das ist ja ein fast lustiges, auf jeden Fall aber 
interpretationsfähiges, diplomatisches und  interessantes
Vorgehen des 
Bundesgerichtshofs (BHG), die anstehende Entscheidung in
Sachen § 52b 
UrhG (was also Bibliotheken mit ihren digitalisierten
Objekten machen 
dürfen) zunächst mit Fragen an den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) 
weiterzuleiten.
[Beschluss vom 20. September 2012 - I ZR 69/11 -
Elektronische Leseplätze]

(1) "zunächst die Frage, ob im Sinne des Art. 5 Abs. 3
Buchst. n der 
Richtlinie 2001/29/EG "Regelungen über Verkauf und
Lizenzen gelten", 
wenn der Rechtsinhaber den Bibliotheken den Abschluss von

Lizenzverträgen über die Nutzung von Werken auf Terminals
zu 
angemessenen Bedingungen anbietet."

(2) "Sodann stellt sich nach Auffassung des BGH die
Frage, ob Art. 5 
Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG die
Mitgliedstaaten dazu 
berechtigt, Bibliotheken das Recht zu gewähren,
Druckwerke des 
Bibliotheksbestands zu digitalisieren, wenn dies
erforderlich ist, um 
die Werke auf den Terminals zugänglich zu machen."

(3) "Schließlich hat der BGH dem EuGH die Frage
vorgelegt, ob es den 
Bibliotheksnutzern nach Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der
Richtlinie 
2001/29/EG ermöglicht werden darf, auf den Terminals
zugänglich gemachte 
Werke ganz oder teilweise auf Papier auszudrucken oder
auf USB-Sticks 
abzuspeichern und diese Vervielfältigungen aus den Räumen
der 
Einrichtung mitzunehmen."
(alles aus der Pressemitteilung des BGH vom 20.9.2012)

Aus der PM geht ja nun eindeutig hervor, dass der Wortlaut
des Beschlusses vorliegen muss, sonst haette er nicht
vorgelegt werden koennen oder seh ich da was falsch? Anders
als das Bundesverfassungsgericht ist der BGH regelmaessig
unorganisiert genug, Nutzer auf den Volltext sehr lange
warten zu lassen. Angesichts dieses aergerlichen Umstands
gibt es eine eigene Mailbenachrichtigung, in diesem Fall
ueber

https://bghpush.eear.eu/?a=I_ZR_69/11&d=2012_09_20     

anzufordern.

Klaus Graf

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