Lieber Herr Hilf,
ich verstehe Ihren Vorschlag noch nicht ganz.
Gesetz zur Pflicht der Verbreitung: Das heißt ja insbesondere, dass der
Autor gesetzlich verpflichtet wird, denn das Gesetz kann ja nicht Jedermann
verpflichten sondern nur den Autor. Das heißt aber auch, dass Sie
befürchten, dass der Autor nicht verbreiten will und dass man ihn deshalb
verpflichten muss. Und das widerspricht doch Ihrer Kernaussage, dass der
Autor nichts als verbreiten will, egal auf welchem Weg, hauptsache
verbreitet bzw. breitest gelesen.
Abgesehen davon gilt es doch eine Reihe von kniffligen Fragen zu lösen: gilt
die Pflicht nur für Veröffentlichtes? Oder dient sie nicht gerade der
Veröffentlichung, dann müsste sie auch für Nicht-Veröffentlichtes gelten,
also eine Pflicht zur Veröffentlichung und Verbreitung beinhalten? WIe weit
geht die Pflicht zur Veröffentlichung gegen den Willen des Autors? Sind
Zwangsmaßnahmen vorgesehen? Was, wenn er veröffentlicht, aber Teile
verheimlicht?
Und eine Einschränkung auf den Bereich Wissenschaft wird so auch kaum
möglich sein. Denn das ist keine sehr klare Abgrenzung.
Denkbar finde ich eine Veröffentlichungsplattform, auf der alle
Publikationen, die Primärberichte von staatlich finanzierten
Forschungstätigkeiten sind (Daten und Auswertungen) sowie
Qualifikationsschriften und Abschlussarbeiten an staatlichen Einrichtungen
(erst-)veröffentlicht werden müssen.
Eine Veredelung dieser Roh-Veröffentlichungen durch Peer Review,
Überarbeitung, Gestaltung, kommerzieller Verbreitung, inhaltlicher
Erschließung etc. in Zeitschrtiften oder Schriftenreihen kann der Autor mit
einem Verlag vornehmen nach eigenem Gutdünken.
Und Werke, die über Forschungsberichte hinaus gehen, also Monografien,
Lehrbücher, Sachbücher aber auch jede Form von Publikation, die nicht direkt
Forschungsprogrammen entspringen, sondern Ausfluß der lebenslangen
Beschäftigung eines Wissenschaftlers mit einem Thema sind, entziehen sich
ebenfalls der Veröffentlichungspflicht.
Das ist vielleicht auch nicht immer klar abgrenzbar. Aber mir erscheint
dabei ein Interessenausgleich von schneller und breiter Publikation von
Forschungsergebnissen und gleichzeitiger Gewährleistung der
Qualitätssicherung durch sorgfältige Bearbeitung und durch Sicherung der
dafür notwendigen Investitionen im Verlagssektor eher gewährleistet.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
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Matthias Ulmer
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Geschäftsführer: Matthias Ulmer
Am 28.02.2012 um 11:24 schrieb Eberhard R. Hilf:
bitte entspannen Sie sich und gönnen Sie sich eine gute Tasse Tee, denn
der Research Works Act ist Vergangenheit:
https://plus.google.com/u/0/107980702132412632948/posts/a4DzVk9n7fG
ok, super. An der Strategie von ES aendert das natuerlich nichts.
Bei dem gewuenschten Tee schaue ich auf misantropisch den Oldenburger
Nieselregen:
Die breite Diskussion hilft, klarzumachen, dass die Allianz
Autor/Urheberrecht/Verlag im belletristischen Sektor einfach nicht passt
auf den Sektor der wissenschaftlichen Publikationen:
- ein UhrG fuer die Wissenschaft muesste die Rechte und den Willen der
Autoren - und des Auftraggebers, Wissenschaft zu foerdern- schuetzen:
breitest gelesen zu werden (OA), und Text und geistige Urheberschaft
integer zu lassen;
dieses wissenschaftliche UrhG also vom kommerziellen Verwertungsrahmen
(Geld verdienen durch Verknappung) trennen, auch durch konsequente
Sprachwahl (UrhG ==> wiss.UrhG; sowie kommerzieller gesetzlicher
Verwertungsrahmen "KGW"). Damit das Mimikri der Verleger unter dem
Deckmantel der Urheber aufgedeckt wird.
- ein copyright law muesste fuer den Sektor Wissenschaft entsprechend
aufgedrueselt werden in ein Gesetz zur Pflicht zur Verbreitung und
Gelesen werden koennen ("GPdV"), sowie ebenso zur Integritaet von Text und
Autorenschaft; Hinzukommt die Pflicht des Staates zur
Langzeitarchivierung (Pflicht zur Ermoeglichung von Copy ueber lange
Zeitraeume).
Soviel zu unserem Tee.
Alles Gute, Eberhard Hilf
.................................................
Eberhard R. Hilf, Dr. Prof.
Geschaeftsfuehrer (CEO)
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
an der Carl von Ossietzky Universitaet
Ammerlaender Heerstr.121, D-26129 Oldenburg
ISN-Home: http://www.isn-oldenburg.de/
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