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Re: [InetBib] Elsevier zieht Unterstützung für U.S.-Gesetzesinitiative gegen Open Access Mandate zurück



Hallo,

an dieser Stelle frage ich mich, wie wir wissenschaftliche Autoren von
übrigen (z. B. Sachbüchern) unterscheiden wollen? Angesichts der
verschiedenen Möglichkeiten, wie Wissenschaftler heute publizieren
können (Blog, Präsentationsplattformen wie recensio.net) lösen sich m.
M. n. die Grenzen zwischen wissenschaftlichem Text und
nichtwissenschaftlichem zunehmend auf. Oder anders gefragt: Sind
Wissenschaftler, die eher einen populär-wissenschaftlichen Text
publizieren, dann von der angedachten Reform des UrhG ausgenommen? Wer
ist Wissenschaftler, wer nicht? Reichen Fußnoten, Quellenverweise etc.
aus, damit ein Text wissenschaftlich ist?

Herzliche Grüße
Wenke Bönisch

-- 
Digiwis: Wissenschaft und Publizieren im Digitalen Zeitalter
Wenke Bönisch
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Am 28.02.2012 11:24, schrieb Eberhard R. Hilf:
bitte entspannen Sie sich und gönnen Sie sich eine gute Tasse Tee, denn 
der Research Works Act ist Vergangenheit:  
https://plus.google.com/u/0/107980702132412632948/posts/a4DzVk9n7fG
ok, super. An der Strategie von ES aendert das natuerlich nichts.

Bei dem gewuenschten Tee schaue ich auf misantropisch den Oldenburger 
Nieselregen: 

Die breite Diskussion hilft, klarzumachen, dass die Allianz 
Autor/Urheberrecht/Verlag im belletristischen Sektor einfach nicht passt 
auf den Sektor der wissenschaftlichen Publikationen:

- ein UhrG fuer die Wissenschaft muesste die Rechte und den Willen der 
  Autoren - und des Auftraggebers, Wissenschaft zu foerdern- schuetzen:  
  breitest gelesen zu werden (OA), und Text und geistige Urheberschaft 
  integer zu lassen;
dieses wissenschaftliche UrhG also vom kommerziellen Verwertungsrahmen 
(Geld verdienen durch Verknappung) trennen, auch durch konsequente 
Sprachwahl (UrhG ==> wiss.UrhG;  sowie kommerzieller gesetzlicher 
Verwertungsrahmen "KGW"). Damit das Mimikri der Verleger unter dem 
Deckmantel der Urheber aufgedeckt wird.

- ein copyright law muesste fuer den Sektor Wissenschaft entsprechend 
aufgedrueselt werden in ein Gesetz zur  Pflicht zur Verbreitung und 
Gelesen werden koennen ("GPdV"), sowie ebenso zur Integritaet von Text und 
Autorenschaft; Hinzukommt die Pflicht des Staates zur 
Langzeitarchivierung (Pflicht zur Ermoeglichung von Copy ueber lange 
Zeitraeume). 

Soviel zu unserem Tee.
Alles Gute, Eberhard Hilf
.................................................
Eberhard R. Hilf, Dr. Prof.
Geschaeftsfuehrer (CEO)
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
an der Carl von Ossietzky Universitaet
Ammerlaender Heerstr.121, D-26129 Oldenburg
ISN-Home: http://www.isn-oldenburg.de/
Homepage: http://isn-oldenburg.de/~hilf
E-Mail  : hilf@xxxxxxxxxxxxxxxx
Tel     : +49-441-798-2884
Fax     : +49-441-798-5851
ISN ist unter HRB5017 im Handelsregister beim
Amtsgericht Oldenburg (Oldb.) eingetragen.
USt-ID  : DE220045733
Kontaktaufnahme bevorzugt per Email
.........................
* Fragebogen zur Urheberrechtsreform: http://www.iuwis.de/umfrage
* sign the petition to not support closed access:
http://www.hbxt.org/2012/02/wissenschaftlerinnen-in-deutschland.html
* Sign the petition Open Access an die EU: http://www.ec-petition.eu 
- Blog zu Open Access: http://www.zugang-zum-wissen.de/journal
- Physics Distributed Network: htpp://www.physnet.net
- Buendnis  Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft
    http://www.urheberrechtsbuendnis.de



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