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Re: [InetBib] DIN-Norm 31645 zur Langzeitarchivierung



In einer Liste mit hohem Anteil an open-source-fans verwundert mich die 
matte Reaktion zu diesem Thema.

Grundsätzlich darf man sagen, dass wir weltweit ohne Normung nicht 
auskommen, sonst hätten wir "mehr als nur eine Schraube locker".

Die Wirtschaft verlangt danach, der Kunde verlangt nach genormten 
Produkten. Aber auch der Gesetzgeber verweist bereits auf DIN-Normen, 
wie eine Recherche mit "DIN-Norm" bei http://www.gesetze-im-internet.de"; 
mannigfach belegt (falls Sie also z.B. Seelotse werden wollen, bitte 
hier nachsehen 
http://www.gesetze-im-internet.de/seelotuntv_1998/__5.html . Und wenn 
die Baugebietentwässerung nicht nach DIN-Normen gebaut wurde und beim 
nächsten Wolkenbruch alles überschwemmt wird, interessiert sich auch der 
Richter für die DIN-Norm und deren Anwendung geht in die Rechtsprechung ein.

Aber gerade ab da wird die Frage zum rechtspolitischen Problem. Erst in 
den letzten zwanzig Jahren und beschleunigt durch das Internet ist das 
Bewusstsein dafür gereift, dass der Staat seinen Bürgern nicht nur 
Gesetze machen lassen darf, sondern dass der Gesetzgeber diese dann auch 
seinem Staatsvolk, dass diese Gesetze befolgen soll, auch kostenlos zur 
Verfügung zu stellen hat. Schließlich musste man früher auch nicht dafür 
bezahlen, dass man dem Gemeindebüttel auf dem Rathausplatz zugehört hat, 
wie er die neuen Ortsvorschriften laut verkündet hat (daher kommt 
schließlich der Begriff). Nun ist zwar mühsam erreicht, dass das BGBl 
wenigstens in einer Nur-Lese-Ausgabe dem Staatsbürger kostenlos zur 
Verfügung gestellt ist.
Es bleibt aber das Unbehagen, dass DIN-Normen inzwischen einen 
quasi-gesetzlichen Status haben, den niemand missachten kann. Selbst die 
Gerichtsbibliothek muss für die DIN-Norm bei der Beschaffung für den 
Richter erst mal zahlen. Wieso muss selbst das Gericht das anzuwendende 
Recht erst kaufen? Deshalb sollte der kostenlose Zugang zu den Normen 
zumindest ein rechtspolitisches Ziel sein (und nicht die Minimierung von 
81 €)

Dieses Unbehagen hat wohl auch das DIN-Institut erfühlt, weshalb es zu 
den Finanzierungsfragen auf seiner Website umfangreiche Ausführungen macht
http://www.din.de/cmd?level=tpl-unterrubrik&menuid=47420&cmsareaid=47420&menurubricid=47441&cmsrubid=47441&menusubrubid=48551&cmssubrubid=48551&languageid=de

Unbehagen habe ich aber auch an meiner Unfähigkeit herauszufinden, was 
ein "DIN-konformer Ingest" sein könnte. Das scheint hier wohl auch 
niemanden zu stören. Aufklärung nehme ich gerne entgegen, aber nur wenn 
sie besser ist als das, was Übersetzungen im Internet halt so bieten.

Dietrich Pannier

DIN-konformen Ingest durchzufuehren, wird die gueltige
DIN Norm benoetigt.

Gehe nicht ueber Los, zahle 81 Euro ein. Ich wuerde gern
wissen, welche Bibliotheken sich nach wie vor zum
Beuth-Buettel machen und dessen zweifelhafte
Rechtsauffassung, dass DIN-Normen nicht kopiert werden
duerfen, mit Kopierverboten durchsetzen.

Klaus Graf

ist die preisvergabe doch die sache des
verlags und die werden das schon so machen, das noch jemand das buch
auch kaufen wird.

MfG, Karl Dietz


-- 
Dietrich Pannier
Mail dietrich.pannier@xxxxxx

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