[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] DIN-Norm 31645 zur Langzeitarchivierung
- Date: Wed, 09 Nov 2011 23:12:13 +0100
- From: Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] DIN-Norm 31645 zur Langzeitarchivierung
In einer Liste mit hohem Anteil an open-source-fans verwundert mich die
matte Reaktion zu diesem Thema.
Grundsätzlich darf man sagen, dass wir weltweit ohne Normung nicht
auskommen, sonst hätten wir "mehr als nur eine Schraube locker".
Die Wirtschaft verlangt danach, der Kunde verlangt nach genormten
Produkten. Aber auch der Gesetzgeber verweist bereits auf DIN-Normen,
wie eine Recherche mit "DIN-Norm" bei http://www.gesetze-im-internet.de"
mannigfach belegt (falls Sie also z.B. Seelotse werden wollen, bitte
hier nachsehen
http://www.gesetze-im-internet.de/seelotuntv_1998/__5.html . Und wenn
die Baugebietentwässerung nicht nach DIN-Normen gebaut wurde und beim
nächsten Wolkenbruch alles überschwemmt wird, interessiert sich auch der
Richter für die DIN-Norm und deren Anwendung geht in die Rechtsprechung ein.
Aber gerade ab da wird die Frage zum rechtspolitischen Problem. Erst in
den letzten zwanzig Jahren und beschleunigt durch das Internet ist das
Bewusstsein dafür gereift, dass der Staat seinen Bürgern nicht nur
Gesetze machen lassen darf, sondern dass der Gesetzgeber diese dann auch
seinem Staatsvolk, dass diese Gesetze befolgen soll, auch kostenlos zur
Verfügung zu stellen hat. Schließlich musste man früher auch nicht dafür
bezahlen, dass man dem Gemeindebüttel auf dem Rathausplatz zugehört hat,
wie er die neuen Ortsvorschriften laut verkündet hat (daher kommt
schließlich der Begriff). Nun ist zwar mühsam erreicht, dass das BGBl
wenigstens in einer Nur-Lese-Ausgabe dem Staatsbürger kostenlos zur
Verfügung gestellt ist.
Es bleibt aber das Unbehagen, dass DIN-Normen inzwischen einen
quasi-gesetzlichen Status haben, den niemand missachten kann. Selbst die
Gerichtsbibliothek muss für die DIN-Norm bei der Beschaffung für den
Richter erst mal zahlen. Wieso muss selbst das Gericht das anzuwendende
Recht erst kaufen? Deshalb sollte der kostenlose Zugang zu den Normen
zumindest ein rechtspolitisches Ziel sein (und nicht die Minimierung von
81 €)
Dieses Unbehagen hat wohl auch das DIN-Institut erfühlt, weshalb es zu
den Finanzierungsfragen auf seiner Website umfangreiche Ausführungen macht
http://www.din.de/cmd?level=tpl-unterrubrik&menuid=47420&cmsareaid=47420&menurubricid=47441&cmsrubid=47441&menusubrubid=48551&cmssubrubid=48551&languageid=de
Unbehagen habe ich aber auch an meiner Unfähigkeit herauszufinden, was
ein "DIN-konformer Ingest" sein könnte. Das scheint hier wohl auch
niemanden zu stören. Aufklärung nehme ich gerne entgegen, aber nur wenn
sie besser ist als das, was Übersetzungen im Internet halt so bieten.
Dietrich Pannier
DIN-konformen Ingest durchzufuehren, wird die gueltige
DIN Norm benoetigt.
Gehe nicht ueber Los, zahle 81 Euro ein. Ich wuerde gern
wissen, welche Bibliotheken sich nach wie vor zum
Beuth-Buettel machen und dessen zweifelhafte
Rechtsauffassung, dass DIN-Normen nicht kopiert werden
duerfen, mit Kopierverboten durchsetzen.
Klaus Graf
ist die preisvergabe doch die sache des
verlags und die werden das schon so machen, das noch jemand das buch
auch kaufen wird.
MfG, Karl Dietz
--
Dietrich Pannier
Mail dietrich.pannier@xxxxxx
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.