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Re: [InetBib] Diebstahl (war: Neues vom Börsenverein in Sachen Urheberrecht und E-Books)



Hallo Herr Pannier,

Am 01.09.2011 23:57, schrieb Dietrich Pannier:

Mir geht es hier jetzt nicht um den Börsenverein, sondern um Ihre 
Bagatellisierung des Umgangs mit fremdem Eigentum. Wenn am Abend vor 
Ihrer Lieblingskneipe ein anderer Gast Ihr mehr oder minder wertvolles 
Fahrrad mitgehen läßt und Sie nun vor oder nach dem letzten Bus ohne 
dastehen, werden Sie das schlicht als Diebstahl bezeichnen.

hier sieht man mal wieder schön das man Beispiele des analogen Eigentums
nicht einfach so in die digitale Welt übertragen kann.

Wenn der andere Gast mein Fahrrad entwendet ja dann würde mich das
Stören. Wenn der Gast aber zum Ausprobieren eine Kopie meines Fahrrads
erstellt und diese bei nichtgefallen zerstört dann ist das etwas ganz
anderes. Sofern er bei gefallen in den Laden geht und sich eine Kopie
des Fahrrads kauft sollte auch der Hersteller eigentlich kein Problem
damit haben.

Ich möchte mit meiner Aussage keinesfalls irgendwelche illegalen
Tätigkeiten verteidigen, meine Mail soll alleine Aufzeigen das Ihre
Beispiele für die Diskussion wenig zielführend da nicht anwendbar sind.

Mit freundlichem Gruß

Sebastian Beßler


-- 
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