Hallo Herr Pannier, Am 01.09.2011 23:57, schrieb Dietrich Pannier:
Mir geht es hier jetzt nicht um den Börsenverein, sondern um Ihre Bagatellisierung des Umgangs mit fremdem Eigentum. Wenn am Abend vor Ihrer Lieblingskneipe ein anderer Gast Ihr mehr oder minder wertvolles Fahrrad mitgehen läßt und Sie nun vor oder nach dem letzten Bus ohne dastehen, werden Sie das schlicht als Diebstahl bezeichnen.
hier sieht man mal wieder schön das man Beispiele des analogen Eigentums nicht einfach so in die digitale Welt übertragen kann. Wenn der andere Gast mein Fahrrad entwendet ja dann würde mich das Stören. Wenn der Gast aber zum Ausprobieren eine Kopie meines Fahrrads erstellt und diese bei nichtgefallen zerstört dann ist das etwas ganz anderes. Sofern er bei gefallen in den Laden geht und sich eine Kopie des Fahrrads kauft sollte auch der Hersteller eigentlich kein Problem damit haben. Ich möchte mit meiner Aussage keinesfalls irgendwelche illegalen Tätigkeiten verteidigen, meine Mail soll alleine Aufzeigen das Ihre Beispiele für die Diskussion wenig zielführend da nicht anwendbar sind. Mit freundlichem Gruß Sebastian Beßler -- http://www.inetbib.de