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Re: [InetBib] Diebstahl (war: Neues vom Börsenverein in Sachen Urheberrecht und E-Books)
- Date: Thu, 01 Sep 2011 23:57:59 +0200
- From: Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Diebstahl (war: Neues vom Börsenverein in Sachen Urheberrecht und E-Books)
Lieber Herr Umstaettter,
Am 31.08.2011 16:04, schrieb Walther Umstaetter:
Bezüglich der Feststellung:
"Laut Studie haben 42 Prozent aller E-Book-Downloader im vergangenen Jahr
durchschnittlich 18 E-Books aus dem Netz illegal heruntergeladen. Das
entspreche 14 Millionen Exemplaren und 62 Prozent aller heruntergeladenen
E-Books."
entsteht die eigentliche Frage, wieviele davon wieder verworfen wurden,
weil sie nichts oder nicht das brachten, was die Leser eigentlich suchten.
In einer Buchhandlung oder einer Bibliothek wird auch nicht jedes Buch als
Diebstahl gewertet, dass nur zur Ansicht genommen wird, um dann
festszustellen, dass es noch ein besseres gibt.
Eigentlich hatte ich Sie als Lehrenden in Sachen Dokumentation immer für
einen Verfechter klarer Begrifflichkeiten gehalten. Ihre "laxe" Haltung
in Sachen Diebstahl kann aus meiner Sicht daher nicht unkommentiert
bleiben.
Mir geht es hier jetzt nicht um den Börsenverein, sondern um Ihre
Bagatellisierung des Umgangs mit fremdem Eigentum. Wenn am Abend vor
Ihrer Lieblingskneipe ein anderer Gast Ihr mehr oder minder wertvolles
Fahrrad mitgehen läßt und Sie nun vor oder nach dem letzten Bus ohne
dastehen, werden Sie das schlicht als Diebstahl bezeichnen. Und wenn Sie
das Rad versichert haben, werden Sie trotz der geringen Aufklärungsquote
bei Raddiebstählen gleich noch eine Anzeige erstatten. Dabei werden Sie
nie erfahren, dass der Dieb das Rad drei Brücken weiter in die Spree
geworfen hat, weil es von der Gangschaltung und der Sitzposition seinem
Geschmack nicht entsprach oder weil er da auch schon da war, wo er hin
wollte. Sie werden kaum Mutmaßungen über die Motivation des Entwenders
anstellen und sie wäre Ihnen auch völlig egal, Sie wären nur zornig über
den Verlust und den zugefügten Schaden.
Ein in einer Bibliothek/Buchhandlung entwendeter Schmachtfetzen mag dem
Klauer vielleicht nicht gefallen, weil er nicht das findet, was er
gesucht hat, der Bibliothek/der Buchhandlung (und den Lesern von
Schmachtfetzen) hat er jedenfalls einen Verlust/Schaden zugefügt, dessen
Zufügung sich durch seine enttäuschte Erwartung nicht rechtfertigen
läßt. Enttäuschungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Wollen Sie dem
enttäuschten Käufer eines "Feuchtgebietes" raten, künftig solche Bücher
lieber in Bibliotheken zu klauen, denn wegen der Ihm zugefügten
Inthaltsenttäuschung müsse man ihm die Entwendung nachsehen?
mit freundlichem Gruß,
aber grübelnd, welche Feststellungen in dieser Liste in letzter Zeit so
getroffen werden und unwidersprochen bleiben
Dietrich Pannier
--
Dietrich Pannier
Turbanstraße 15
D-75015 BrettenMail
--
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