[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen
Liebe Liste,
ich bin mal wieder hingerissen, "treuhänderische Verwaltung".. unglaublich wie
liebevoll der Staat sich hier seine Rechte #durchs Schlüsselloch verkehrtherum
abnehmen lässt. Was macht der Staat, wenn Erben eines großen Vermögens nicht
aufzufinden sind??? .denken Sie mal nach.. tja.. JAAAH! .Aha!
Warum will er bei Vergütungsrechten nicht bekannter Personen anders verfahren
und dieses Geld im Voraus von öffentlichen Einrichtungen, die die Schöpfung
wenigstens als solche bekannt machen, an eine Verwertungsgesellschaft
überweisen lassen für den Fall der Fälle.. . Und das durch jene öffentlichen
Einrichtungen wie Bibliotheken und Archive, die er doch dazu beauftragt hat,
durch ihre Arbeit erst dafür sorgen, dass viele dieser Werke überhaupt entdeckt
sind -also als Werke eben nicht verwaisen - und für ein Publikum zugänglich.
Dafür möchte der Staat seine eigenen Einrichtungen noch zur Kasse bitten? Also
sich selber melken, oder was soll das.. unglaublich was für ein
"Privatrechtsfimmel" da in den Köpfen unserer Volksvertreter rumrauscht.
Hochinteressant. Zumal hier die Rechtsperson fehlt, deren Vergütungsansprüche
genau von Einrichtung X zu vertreten sind. Mit welchem Recht verwerten hier
Dritte? Auch einen Auftrag hierfür gibt es von diesem Unbekannten nicht. Die
Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben doch ohnehin gewahrt.
Was passiert mit dem Geld, angehäuften Zinsen etc. ????
Das Problem muss in der Tat in gesetzliche Regelungen, aber zur
Rechtssicherheit der Bibliotheken und Archive! Der Vergütungsanspruch kann an
der Stufe gelöst werden, wo er steht. Eine klare Vorgabe für die Ermittlung von
Urhebern, hinreichende Fristen zur Meldung von Ansprüchen und eine
Verjährungsfrist oder festgelegte Höchst-Nachzahlungsdauer, die Festlegung von
Pauschalen und ein Fonds für deren Abgeltung bei unzumutbarer Härte für betr.
Nutzer des Werkes und natürlich die schadlose Veröffentlichung in öffentlichen
Netzen im Rahmen der Pflicht und des Rechts eines Staates seine kulturellen
Güter zu erhalten und zu pflegen.
Die EU-Richtlinie ist da zumindest ausnahmsweise etwas besser drauf, als so
mancher unserer individualpolitischen Ikonen im Bund.
Der Fall, dass eine Veröffentlichung, die jemand Unbekanntes gemacht hat (und
damit eben auch dieses entschieden!), diese Veröffentlichung gar nicht
"erlaubt" hat, das zu beweisen überlasse man mal besagtem unauffindlichen
Urheber. Aber dafür Geld an eine angebliche Vertretung zu überweisen.. wie
gesagt - hingerissen.
Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil:
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de
Diese E-Mail sowie eventuelle Anhänge können vertrauliche und / oder rechtlich
geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der Adressat sind oder diese
E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und
vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren oder Speichern sowie die
unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
This e-mail and any attachments may contain confidential and / or privileged
information. If you are not the intended recipient or have received this e-mail
in error, please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any
unauthorized copying, storing, disclosure or distribution of the contents of
this e-mail is strictly forbidden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Matthias Ulmer
Gesendet: Mittwoch, 10. August 2011 16:31
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen
Lieber Herr Kuhlen,
die Form, wie hier gleich Offenlegung gefordert wird und einzelne in Rage
geraten erschreckt mich und ich bereue sofort, überhaupt ein Wort dazu gesagt
zu haben. Es wundert mich nicht, dass man in diesem Klima lieber schweigt als
offen diskutiert.
Also: es gibt kein "Einigungspapier" das man offen legen könnte. Es gibt eine
Arbeitsgruppe (vermutlich neben x anderen), die sich regelmäßig austauscht und
durch gegenseitige Information versucht eine gute Lösung zu erarbeiten. Dabei
informieren die Verbände, Ministerien, Kommission und Verwertungsgesellschaften
über ihre Aktivitäten zum Thema verwaiste Werke und digitale Bibliotheken.
Niemand weiß natürlich, was das Ministerium am Ende als konkreten Entwurf
vorlegen wird. Aber es wäre eigenartig, wenn das ganz im Widerspruch zu den
Gesprächen steht. Eigentlich finden Sie in dem Entwurf einer europäischen
Richtlinie, in der Stellungnahme des Bundesrates und in der Antwort der
Bundesregierung auf die kleine Anfrage die meisten Punkte beantwortet.
Diligent search, aber automatisiert, über vorgeschriebene Datenbanken,
unterstützt durch Arrow, mit Dokumentation, Lizenzierung über die
Verwertungsgesellschaft, Zahlung einer Vergütung mit treuhänderischer
Verwaltung. So würde ich das aktuell knapp skizzieren.
Herzliche Grüße
Matthias Ulmer
_________________________________________________________________
Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
Postfach 700561 - 70574 Stuttgart
Wollgrasweg 41 - 70599 Stuttgart-Hohenheim
Tel: +49 (0)711-4507-164
FAX: +49 (0)711-4507-225
mulmer@xxxxxxxx
www.ulmer.de
Eugen Ulmer KG
Sitz Stuttgart
Registergericht Stuttgart, HRA 581
Geschäftsführer: Matthias Ulmer
Am 10.08.2011 um 15:31 schrieb Klaus Graf:
On Tue, 09 Aug 2011 16:04:19 -0700
Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Vielen Dank Herr Upmeier - ich denke, der DBV bewegt sich
hier in die
richtige Richtung, z.B. auch mit dem Hinweis auf eine
möglichst
weitgehende Automatisierung der diligent search. Der
SPD-Vorschlag z.B.
ist für die Bedürfnisse der Massendigitalisierung nicht
brauchbar.
Ich wundere mich allerdings über das Schweigen von Herrn
Ulmer auf meine
Aufforderung (INETBIB von gestern), die "nicht mehr
strittige Lösung"
öffentlich zu machen. Solange das "Einigungspapier" nicht
öffentlich
gemacht wird, gilt weiterhin die Kritik des
Aktionsbündnisses in seiner
Pressemitteilung schon vom 4.1.2011:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0111.html.de
und
darin u.a. die Aussagen, mit denen ich zitiert werde:
Kuhlen empfiehlt dringend, "die Bedenken zahlreicher
Bibliothekare und
Archivare gegenüber dem vagen Konzept der ,sorgfältigen
Suche' ernst zu
nehmen und konkrete Suchpläne zur Diskussion zu stellen,
statt weiter
hinter verschlossenen Türen zu verhandeln". Außerdem
müsse
sichergestellt werden, dass die Verwertungsgesellschaften
keine
exklusiven Nutzungsrechte für die Vervielfältigung und
Zugänglichmachung
verwaister Werke einräumen dürfen: "Einen wertvollen Teil
unseres
kulturellen Erbes mühsam bergen und ihn dann gleich
wieder wegschließen
- das geht nicht an."
RK
Die erbaermliche Blockierei wird von der Deutschen
Nationalbibliothek und ihrer Direktorin mitgetragen:
http://archiv.twoday.net/stories/6460982/
Es genuegt fuer die unfaehige Sachbearbeitung des
Bundesdatenschutzbeauftragten, wenn eine Behoerde
behauptet, sie habe zu einem Sachverhalt keine Unterlagen -
dann ist sie fein raus ...
Klaus Graf
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.