Nun muss ich doch etwas de jure einwerfen: Auszug aus der GO NRW: § 21 Einwohner und Bürger (1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. (2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist. Fazit: Kinder sind keine Bürger, nichtwahlberechtigte Ausländer sind keine Bürger. Trotzdem dürfen beide Bibliotheken aufsuchen und wir betrachten sie als Kunde, wenn sie wirtschaftlich geprägt sind oder als Nutzer, wenn sie eher öffentlich-rechtlich geprägt sind. Fragt sich nur noch warum einige Parteien meine, sie wären Bürgerlich... Gruß in die Akribie Gerald Schleiwies 50226 Frechen -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: "Frauke Mahrt-Thomsen" <frauke.mahrt-thomsen@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> Gesendet: 27.06.2011 11:36:23 An: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> Betreff: Re: [InetBib] OT: Bibliotheks-Parfüm
Hallo, ich kann Frau Kustos nur zustimmen, BürgerInnen haben mehr Rechte als KundInnen, und die Bibliotheken sind verpflichtet, gute Dienstleistungen für alle BürgerInnen anzubieten, unabhängig von ihrer Zahlungsfähigkeit. Die Bibliotheken tun so, als wenn die Verwendung des Begriffs 'Kunde' schon beweist, dass sie sehr viel serviceorientierter sind als früher, dabei verschleiern sie mit diesem Sprachgebrauch, dass sie Gebühreneinführungen und -steigerungen, d.h. die schleichende Umwandlung ehemaliger Bürgerrechte in die Kommerzlogik (nur das, wofür bezahlt wird, ist auch etwas wert) ganz normal finden. Frauke Mahrt-Thomsen Akribie (Arbeitskreis Kritischer BibliothekarInnen) -- http://www.inetbib.de
___________________________________________________________ Schon gehört? WEB.DE hat einen genialen Phishing-Filter in die Toolbar eingebaut! http://produkte.web.de/go/toolbar -- http://www.inetbib.de