Nun muss ich doch etwas de jure einwerfen:
Auszug aus der GO NRW:
§ 21
Einwohner und Bürger
(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
(2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Fazit: Kinder sind keine Bürger, nichtwahlberechtigte Ausländer sind keine
Bürger. Trotzdem dürfen beide Bibliotheken aufsuchen und wir betrachten
sie als Kunde, wenn sie wirtschaftlich geprägt sind oder als Nutzer, wenn
sie eher öffentlich-rechtlich geprägt sind.
Fragt sich nur noch warum einige Parteien meine, sie wären Bürgerlich...
Gruß in die Akribie
Gerald Schleiwies
50226 Frechen
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Frauke Mahrt-Thomsen" <frauke.mahrt-thomsen@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Gesendet: 27.06.2011 11:36:23
An: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] OT: Bibliotheks-Parfüm
Hallo,
ich kann Frau Kustos nur zustimmen, BürgerInnen haben mehr Rechte als
KundInnen, und die Bibliotheken sind verpflichtet, gute Dienstleistungen
für
alle BürgerInnen anzubieten, unabhängig von ihrer Zahlungsfähigkeit.
Die Bibliotheken tun so, als wenn die Verwendung des Begriffs 'Kunde'
schon
beweist, dass sie sehr viel serviceorientierter sind als früher, dabei
verschleiern sie mit diesem Sprachgebrauch, dass sie Gebühreneinführungen
und -steigerungen, d.h. die schleichende Umwandlung ehemaliger
Bürgerrechte
in die Kommerzlogik (nur das, wofür bezahlt wird, ist auch etwas wert)
ganz
normal finden.
Frauke Mahrt-Thomsen
Akribie
(Arbeitskreis Kritischer BibliothekarInnen)
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http://www.inetbib.de
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