Mehrfachempfang bitte ich zu entschuldigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dies ist keine Aprilscherz, sondern eine ernstgemeinte Anfrage.
Die Stadtbibliothek Neustadt a. Rbge. ist in einem neueren Gebäude eines
Weserrenaissanceschlosses untergebracht. Mittendrin liegt der Schlosshof,
außenherum gibt es Wege und den sogenannten Amtsgarten.
Demnächst gibt es ein sog. Mittelalterspektakel über mehrere Tage. Dafür
werden das Gelände eingezäunt und die Zuwege abgesperrt. Wer zur
Veranstaltung bzw. auf das Gelände will, muss Eintritt zahlen.
Wir beteiligen uns an der Veranstaltung gern - mit Bücherflohmarkt,
Sonderöffnungszeiten etc. Das ist nicht das Problem, aber: an zwei Tagen
haben wir reguläre, normale Öffnungszeiten z. T. mit regelmäßiger
Kinderveranstaltung.
Wie kommen Leser, die nicht zum Spektakel wollen, in die Bibliothek, ohne
Eintritt zu bezahlen?
Von der Bibliothek aus kann man problemlos weiter zum Spektakel gehen - evtl.
Gegenargument des Veranstalters.
Eine "Begleitung" von der Kasse bzw. zurück ist voraussichtlich viel zu
aufwändig - und weder von der Seite des Veranstalters noch von unserer Seite
aus zu bewältigen.
In den nächsten Tagen findet eine Besprechung mit dem Veranstalter statt, auf
der wir dieses Problem thematisieren wollen.
Wer kann uns Ideen für mögliche Problemlösungen mailen?
Was machen wir, wenn der Veranstalter sich stur stellt und kassieren will?
Mit freundlichen Grüßen
Elke König-Gerdau
Stadtbibliothek Neustadt a. Rbge.
Schloßstr. 1
31535 Neustadt a. Rbge.
Tel. 05032/939719
Fax 05032/94380
ekoenig-gerdau@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
stadtbibliothek@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
www.neustadt-a-rbge.de/stadtbibliothek
Onleihe unter: www.nbib24.de
Öffnungszeiten:
Montag 10 - 18 Uhr
Dienstag 10 - 16 Uhr
Donnerstag 10 - 19 Uhr
Freitag 10 - 16 Uhr
Samstag 10 - 14 Uhr (nur jeweils 1. Samstag im Monat)