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Re: [InetBib] Wie kommen Leser in die Bibliothek, ohne Eintritt zu bezahlen?
On Fri, 1 Apr 2011 17:45:41 +0200
<ekoenig-gerdau@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Mehrfachempfang bitte ich zu entschuldigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dies ist keine Aprilscherz, sondern eine ernstgemeinte
Anfrage.
Die Stadtbibliothek Neustadt a. Rbge. ist in einem
neueren Gebäude eines Weserrenaissanceschlosses
untergebracht. Mittendrin liegt der Schlosshof,
außenherum gibt es Wege und den sogenannten Amtsgarten.
Demnächst gibt es ein sog. Mittelalterspektakel über
mehrere Tage. Dafür werden das Gelände eingezäunt und die
Zuwege abgesperrt. Wer zur Veranstaltung bzw. auf das
Gelände will, muss Eintritt zahlen.
Wir beteiligen uns an der Veranstaltung gern - mit
Bücherflohmarkt, Sonderöffnungszeiten etc. Das ist nicht
das Problem, aber: an zwei Tagen haben wir reguläre,
normale Öffnungszeiten z. T. mit regelmäßiger
Kinderveranstaltung.
Wie kommen Leser, die nicht zum Spektakel wollen, in die
Bibliothek, ohne Eintritt zu bezahlen?
Von der Bibliothek aus kann man problemlos weiter zum
Spektakel gehen - evtl. Gegenargument des Veranstalters.
Eine "Begleitung" von der Kasse bzw. zurück ist
voraussichtlich viel zu aufwändig - und weder von der
Seite des Veranstalters noch von unserer Seite aus zu
bewältigen.
In den nächsten Tagen findet eine Besprechung mit dem
Veranstalter statt, auf der wir dieses Problem
thematisieren wollen.
Wer kann uns Ideen für mögliche Problemlösungen mailen?
Was machen wir, wenn der Veranstalter sich stur stellt
und kassieren will?
Im Juli 2010 hatte ich Gelegenheit, Neustadt am Rübenberge
an einem Nachmittag zu erkunden und nahm dabei folgendes
Foto des in Frage stehenden Schlosses Landestrost auf, das
jedermann kostenfrei benutzen darf, wenn er meinen Namen
nennt und die Lizenz verlinkt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Minden_Umgebung_2010_066.jpg
Wenn ich mich recht entsinne sind dort weitere öffentliche
Einrichtungen mit Publikumsverkehr untergebracht. Daher
empfiehlt sich womöglich ein gemeinsames Vorgehen unter
Einbeziehung der Stadtverwaltung. Wenn der Veranstalter
sich stur stellt, bleibt nichts anderes übrig als die
Bibliothek an den betreffenden Tagen zu schließen. Der
Satzung http://goo.gl/zYna4 kann ich nicht entnehmen, dass
eine Anmeldung nicht möglich ist, wenn ein privater
Veranstalter das Umfeld der Bibliothek in Beschlag belegt.
Sonst könnte man ja daran denken, dass der Zutritt mit
Bibliotheksausweis kostenlos gestattet werden könnte - aber
selbst das könnte ja dem Veranstalter nicht recht sein. Ist
die Bibliothek geöffnet, haben die satzungsgemäß zur
Benutzung Befugten (zu denen auch Präsenznutzer zählen
können, wenn der Zutritt zum Buchbestand auch ohne Ausweis
gewährt wird) theoretisch einen Zugangsanspruch.
Klaus Graf
--
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