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Re: [InetBib] Informationspflicht in Bibliotheken
On Wed, 3 Feb 2010 14:54:00 +0100
"Kay Heiligenhaus" <kay.heiligenhaus@xxxxxxxxxxxx> wrote:
Prust. Ich glaube, Herr Graf, hier geht es um Banknoten.
Dazu steht in PiratK UrhG m.W. nichts - wäre aber auch
ein schönes Thema für die Open-Access-Bewegung und die
verlotterte Finanzwelt. ;)
Sehr witzig. Das Kopieren von Banknoten ist aber kein
urheberrechtliches Problem und duerfte in der Praxis einer
Musikbibliothek eher marginalen Stellenwert haben.
Wikipedia weiß: "Die Abbildung von Banknoten ist
grundsätzlich zulässig, jedoch werden verwechslungsfähige
Reproduktionen gem. § 128 Abs. 1 Nr. 2, § 131 Abs. 1 Nr. 4b
OWiG als Duplikate ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt."
Klaus Graf
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