Sehr geehrter Herr Heiligenhaus,
Sie schreiben:
Die Frage, wie man mit derlei Vorgehen "die Medienkompetenz der
Nutzer stärken" kann, möchte ich hier gar nicht stellen. ;)
aber ich ;-)
Ich bin sicher, das wird die Entwicklung von Open Access noch rascher
vorantreiben. Ausserdem werden einige Juristen bald
staunen, was wirkliche Informations- und Medienkompetenz der
Studierenden und Wissenschaftler ist.
Der Versuch, wieder zum Papier zurueckzukehren sicher nicht.
Ich haette dem OLG nicht zugetraut, so trickreich die Entwicklung
voranzutreiben. ich denke wir sollten ihm dankbar sein ;-)
MfG
W. Umstaetter
On Dec 4, 2009, at 1:05 PM, Kay Heiligenhaus wrote:
Lieber Herr Steinhauer, liebe Inetbibler,
"Die Gesetzesbegründung ergibt hier drei entscheidende
Auslegungshinweise: Der Leseplatz soll ein eigens eingerichteter
Arbeitsplatz sein, der Leseplatz soll die Medienkompetenz der Nutzer
stärken, die Nutzung am Leseplatz soll so möglich sein wie beim
analogen Medium." [1]
Da stellen sich mir zwei Anschlußfragen:
1) Bedeutet "eigens eingerichteter Arbeitsplatz" dann, daß dieser
Arbeitsplatz zu keinem anderen Zweck genutzt werden darf? Darf also
an den "Leseplätzen" nur und ausschließlich gelesen werden in
digitalen Lehrbüchern, nicht aber z.B. im Netz recherchiert?
2) Bedeutet "die Nutzung am Leseplatz soll so möglich sein wie beim
analogen Medium", keinesfalls aber anders als beim analogen Medium?
Sprich: Darf die Bibliothek z.B. dem Nutzer die Möglichkeit geben,
eine Volltextsuche über den OCR-erkannten Bestand durchzuführen, um
gezielt einzelne Seiten anzuspringen (was im analogen Medium ja in
dieser Form nicht wirklich geht, abgesehen von den Möglichkeiten der
Nutzung eines evtl. vorhanden Index). Dürfen die digitalen
Lehrbücher "aufbereitet" werden, also z.B. mit einem digitalen
Inhaltsverzeichnis versehen werden, um auch hier eine gezielte
Navigation zu ermöglichen?
Die Frage, wie man mit derlei Vorgehen "die Medienkompetenz der
Nutzer stärken" kann, möchte ich hier gar nicht stellen. ;)
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus
[1]
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/
-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx [mailto:inetbib-
bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Eric Steinhauer
Sent: Thursday, December 03, 2009 3:32 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: [InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG
Liebe Liste,
die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen
elektronische
Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite publiziert.
Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt
es hier:
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-
sachen-
leseplaetze-7504113/
Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer
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http://www.inetbib.de
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