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Re: [InetBib] Aktualisierte Whitelist / Internetzugang



Lieber Leserschaft!

Soeben muß ich lesen:

"Internetnutzer in Bibliotheken tun mit dem ihnen zur Verfügung gestellten
Zugang alles mögliche, wenn sie können. Z.B. checken sie ihre privaten Emails in
Webmaildiensten."

Woher wissen wir das? Haben wir das selbst gesehen / überprüft? 

Kennen wir Art. 10 Grundgesetz?

"(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient
die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder
des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das
Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die
Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte
Organe und Hilfsorgane tritt."

Dazu aus einem anderen Gesetz:
"Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre
näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem
Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis
erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche."

Ich empfehle, diese Diskussion entweder abzubrechen, oder vor weiteren
Äußerungen einen Rechtsexperten zu konsultieren.

In deutschen Bibliotheken werden alle demokratischen Grundrechte beachtet.
Rechtsverletzungen finden nicht statt.

MfG

Dr. Harald Müller

-- 
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